Krankenversicherung bei Kündigung Berufsausbildung?

24. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
schlomi84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenversicherung bei Kündigung Berufsausbildung?

Hallo,

ich bin zur Zeit Auszubildender mit einem Berufsausbildungsvertrag. Nun möchte ich dieses Arbeitsverhältnis kündigen, da ich im Juli eine neue Tätigkeit beginne.

Nun konkret. Möchte zum 03.06.2005 mein Berufsausbildungsverhältnis kündigen, bin ich dann für den laufenden Monat, also für den Juni noch krankenversichert über meinen Ausbildungsbetrieb?! bzw. hab ich auch ein recht auf beurlaubung bis zum 30.06.2005?!
möchte mich nicht unbedingt arbeitslos melden, da das wieder ein unnötiges ämter-gewatschel ist!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Du musst bei Deiner Kündigung die Kündigungsfristen beachten und evtl. steht Dir noch Resturlaub zu. Versichert bist Du bis zu dem Tag, an dem Dein Arbeitsverhältnis offiziell endet.

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#2
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

SGB 5 § 19 Erlöschen des Leistungsanspruchs
(1) Der Anspruch auf Leistungen erlischt mit dem Ende der Mitgliedschaft, soweit in
diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf
Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine
Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem
Leistungsanspruch nach Satz 1.
(3) Endet die Mitgliedschaft durch Tod, erhalten die nach § 10 versicherten
Angehörigen Leistungen längstens für einen Monat nach dem Tode des Mitglieds.

-----

siehe auch noch
http://www.kv-media.de/Internet/UrteileKV/BSG070502.htm

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Du bist in der Zeit vom 04.06.-30.06. nicht krankenversichert.

Man kann sich aber in der gesetzlichen Krankenversicherung rückwirkend versichern, ich glaube bis zu 3 Monate. Sollte also in der Zeit etwas passieren, kannst Du auf diese Möglichkeit zurückgreifen.

Genau genommen müsstest Du Dich aber in dieser Zeit freiwillig versichern und einen entsprechenden Beitrag zahlen.

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#4
 Von 
schlomi84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hm..wie sieht das mit dem urlaubsanspruch aus?!hab noch 22 Tage Urlaub! aber sicher wird dieser nur anteilig gewährt oder?!
das heißt das ich bis juli nur noch 11 nehmen kann!

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#5
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

mh, was willst du danach machen?Schon eine neue Arbeitsstelle in Aussicht?

Man(n) sollte sich schon beim AA arbeitlos melden. Sonst fehlt dir später die Zeit bei deinem Rentenverlauf.

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#6
 Von 
schlomi84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hab schon ne neue stelle in aussicht! vertrag ist in sack und tüten!

von daher wie siehts da jetzt konkret mit dem urlaub aus?

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