Hallo,
Herr Meier war bis zum 08.01.2007 bei einer Firma beschäftigt. Danach war er eine kurze Zeit arbeitlos ... genauer gesagt vom 09.01.2007 bis zum 31.01.2007. Am 01.02.2007 war er dann wieder bei einer anderen Firma beschäftigt.
Er hat sich am 08.01.2007 vorschriftsgemäß arbeitslos gemeldet. Anschließend hat er dann dem Arbeitsamt ein paar Tage später Bescheid gegeben, dass er am 01.02. wieder eine Stelle hat. Leiderkonnte in der Zeit vom 08.01. - 01.02. kein Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt werden, da Herrn meier bis zum heutigen Tage die Arbeitsbescheinigungen der bisherigen Arbeitgeber fehlte.
Die Fragen hierzu:
1. Reichte die Arbeitslosmeldung aus, um in der kurzen Zeit der Arbeitslosigkeit krankenversichert zu sein? Auch ohne den fehlenden Antrag auf Arbeitslosengeld?
2. War Herr Meier dann ab 01.02. wieder automatisch krankenversichert, als er bei der neuen Firma angefangen hat? Dem Arbeitgeber wurden die Daten der Krankenversicherungsanstalt mitgeteilt.
3. Herr Meier hat heute ein Schreiben von der Krankenversicherungsanstalt bekommen:
Betreff: Vermeiden Sie Versicherungslücken.
Von Ihrem Arbeitgeber haben wir eine Abmeldung erhalten, ihre Mitgliedschaft ist dadurch zum 08.01.2007 beendet.
Wie kann Herr Meier dies nun verstehen?
MfG
Tri-City-Maniac
Krankenversicherung während kurzer Arbeitslosigkeit --
9. März 2007
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Frage vom 9. März 2007 | 14:31
Von
Status: Schüler (170 Beiträge, 126x hilfreich)
Krankenversicherung während kurzer Arbeitslosigkeit --
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#1
Antwort vom 9. März 2007 | 16:39
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
@tri city maniac
herr meier war in d. zeit nicht kversichert.
antrag auf leistung kann abhilfe schaffen
allerdings gibt es da noch die regel, dass man einen monat nach abmeldung noch gkversichert ist
sunbee
Und jetzt?
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