Kranker lkw-fahrer

10. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Kranker lkw-fahrer

A hatte 2 Wochen Urlaub. Danach war er 2 Wochen krank. Sonntags fuhr er wegen einer anderen Erkrankung zum Notdienst, ging montags zum arzt und wurde zum Facharzt überwiesen und bis freitags krank geschrieben. Der Facharzt schrieb dann dienstags für 3 Wochen krank (folgebescheinigung). A. Rief die Firma nicht an, sondern schickte Mittwochs die Krankmeldung raus.
Nun rief die Firma heute an und sagte, der Gefahrgutschein läuft ab, warum er sich nicht kümmern würde. A. Antwortete wahrheitsgemäß, dass die Firma sich kümmern wollte, dass er einen Lehrgang kriegt und er daher nichts unternommen habe, worauf der Mitarbeiter der Firma einfach auflegte. Das am 10. fällige Gehälter wurde auch nicht überwiesen.

Meine frage: kann man a. Kündigen, weil er nicht gleich nach Erhalt der längeren Krankschreibung angerufen hat, sondern das Attest in einem Zeitraum schickte, in dem er ohnehin krank geschrieben war?

Zur info: er ist kein blaumacher und auch wenn er zum medizinischen Dienst muss, werden die die Krankschreibung bestätigen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119566 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von H. Odensack):
kann man a. Kündigen, weil er nicht gleich nach Erhalt der längeren Krankschreibung angerufen hat,

Kann man.

Gegen ungerechtfertigte Kündigungen muss man dann innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht einlegen.


Ob die durchgeht, hängt davon ab, ob man schon mal wegen so was abgemahnt wurde, was genau in den vertraglichen Vereinbarungen dazu steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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