Guten Abend,
Folgendes Beispiel:
X hatte am Montag, Dienstag und Mittwoch der Woche frei und hätte Donnerstag - Sonntag arbeiten müssen.
Als Ausgleich für Feiertage gibt es einen Tag zusätzlich frei, deshalb drei freie Tage.
Dieser wurde jedoch vom AG bestimmt und nicht von X an einen der drei Tagen genommen.
Nun ist X von MIttwoch - Sonntag krankgeschrieben (5 Tage).
X hätte die Woche darauf Montag freigehabt, regulär da Samstag Dienst.
Der AG streicht diesen telefonisch einen Tag vorher !!! Da ein Tag zu viel frei gegeben wurde in der Krankheitswoche.
1. Darf er das einen Tag vorher einfach ändern ?
2. Am freien Mittwoch war X krankgeschrieben. Hat der AG ein Recht auf Nachleistung ?
Danke
Krankgeschrieben, freier Tag gestrichen
16. Oktober 2016
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Frage vom 16. Oktober 2016 | 18:09
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Krankgeschrieben, freier Tag gestrichen
#1
Antwort vom 16. Oktober 2016 | 18:57
Von
Status: Heiliger (20391 Beiträge, 7374x hilfreich)
Die kurze Ankündigungsfrist ist sicher fragwürdig.
Aus dem Gedanken heraus, dass AN im Krankheitsfall zu stellen ist, als ob er gearbeitet hätte, dürfte der Ausgleichstag nicht gestrichen werden (aber sicher bin ich mir da doch nicht).
#2
Antwort vom 17. Oktober 2016 | 14:35
Von
Status: Schlichter (7018 Beiträge, 3936x hilfreich)
Wenn man nur nach dem ArbZG geht, dann hat der AN einfach Pech, wenn er an einem Ausgleichstag für die Beschäftigung an einem Feiertag krank wird. Der Ausgleichstag wird nicht nachgeholt.
Sollte hier ein Tarifvertrag Anwendung finden, müsste man sich das nochmal genauer ansehen.
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