Hallo,
bin jetzt seit vier Wochen Krankgeschrieben(Innenband abgriß im Knie) nun mein problem, eigentlich habe ich ab 2.Sept. Urlaub und habe für die erste Woche schon im Januar meinen Urlaubszettel bestätigen lassen wegen der Buchung.
Nun will mir mein Arbeitgeber den Urlaub nicht geben.
Denn ich hätte ja jetzt schon genug Urlaub gehabt!
War eben nochmal beim Doc, zur kontrolle und da meinte er nur das er mich weiterhin Krankschreiben will!
Wie sieht das rein rechtlich aus, kann ich trotz Krankschreibung in den gebuchten Urlaub fahren?
Oder riskiere ich etwas?
Danke für eure hilfe!!
Krankgeschrieben und Urlaub schon gebucht
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das hängt m.E. in erster Linie davon ab, waS Der Arzt dazu sagt. Wenn dieser z.B. der Krankenkasse erklärt, dass diese Urlaubsreise gesundheitsfördernd wäre, kann sich der AG nicht querstellen, zumal der Urlaub genehmigt wurde.
Laienmeinung
Das kommt drauf an, was das für ne Art Urlaub ist und wo es hin geht.
Wenn Ausland, dann muss die Krankenkasse eh ihr 'okay' dazu geben.
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Der Urlaub geht nach Dänemark,haben dort ein Haus gemietet mit allen Schnick und Schnack!Ist ein erholungsurlaub, Strand wenn das Wetter mitspielt.Aber kein Partyurlaub!
Mein Doc meinte das er gegen den urlaub nichts hat!Ob ich zuhause sitze oder dort vorort!
Also müßte ich dann zur KK hin und mir das genehmingen lassen?Oder wie muß ich mir das vorstellen!
Danke für eure hilfe weiterhin!
Zumindest einfach mal die KK z.B. telefonisch kontaktieren (und dort auch sagen, wo es hingeht und das der Doc die Reise befürwortet).
War bei mir dieses Jahr genau so.Mein Arzt hatte nichts dagegen,da Erhohlungsurlaub.Allerdings wollte die KK ein Attest vom Arzt,mit genauen Angaben über Urlaubsort,Zeit und eben sein Einverständniss.Damit bin ich dann zur KK,von dort bekam ich dann eine Urlaubsgenehmigung .Wünsche dir einen schönen Urlaub und gute Besserung
Siggi
Danke,
werde morgen dann mal bei der KK vorsprechen nach dem Arzt besuch!
Danke für eure Hilfe!!Ihr seit HIER nur TOP!!
Hallo,
Obwohl dein Arzt und deine Krankenkasse gegen deinen Urlaub (wahrscheinlich) nichts haben, befindest du dich meines Erachtens in einer etwas schwierigen Situation: Du bist Arbeitsunfähig geschrieben und willst in Urlaub. Dein Arbeitgeber hat dir den Urlaub erst einmal gestrichen, aus welchem Grund? Wenn du jetzt trotzdem in Urlaub fährst, könnte es vielleicht Ärger mit dem Arbeitgeber geben. Also sprich noch einmal mit ihm und erklär ihm die Situation. Wenn er dir den Urlaub aus wichtigem Grund (nur dann kann er dir den streichen) streicht, muss er die entstandenen Kosten tragen. Aber aus "trotz" weiter Krank sein, kommt auch nicht gut an.
Gruß
Marion
Der Poster ist vermutlich noch krankgeschrieben, dann braucht er keinen Urlaubsantrag dafür stellen. Wenn die Krankheit es zulässt, muss man sich nicht im Haus aufhalten. Z.B. ein Gips an der rechten Hand hält zwar die Sekretärin von der Arbeit ab, nicht aber vom Shoppen, ins Kino gehen usw..
D.h., wenn du weiter krankgeschrieben bist, muss dir der Arbeitgeber sogar die Urlaubstage wieder gutschreiben.
Aber wenn es eine kleine Firma ist, kannst du ihm ja entgegen kommen und sagen, dass du trotz Krankschreibung bereit bist, diese URlaubstage zu "verschenken".
mein AG hat mir den Urlaub gestrichen da ich ja jetzt genug gefehlt hätte!Jetzt wo ich Krankgeschrieben bin, ist es sehr streßig in der FA. da zwei andere auch Urlaub haben, aber ab nächster Woche wäre ich der einzige der Urlaub hat!Also wäre es ja kein Grund!
Mein Arzt hat mir sein Ok gegeben und war auch schon bei der KK, die sagten das es kein problem wäre,hatte die Unterlagen von der Buchen etc mitgenommen und sagten das es sich ja um einen Erholungsurlaub handeln würde!
Also müßte ich jetzt ja auf der sicheren Seite sein!
Danke für die vielen Infos!!
erhälst du Krankengeld während des Urlaubes?
Normalerweise zahlt der Arbeitgeber doch Lohn, während eines Urlaubes.
also bekomme weiterhin mein Gehalt, da ich erst drei Wochen Krankgeschrieben bin, also zahlt noch nicht die KK!
Oder wie meinst Du das?
hatte dich gefragt gehabt!
Nur wenn der AG was gegen den Urlaub hat, hätte er auch was gegen eine evtl. Entgeltzahlung stell ich mir vor.
Was sagt deine Kasse diesbezüglich?
Also das Gehalt bekomme ich weiterhin vom AG, das meinte die KK, da ich noch keine sechs Wochen Krankgeschrieben bin! Und während des Urlaubes bekomme ich weiterhin mein Gehalt, so war es in den letzten Jahren!
War heutenochmal bei der KK, mit dem Brief vom Arzt, da meinte der Mitarbeiter nur, "uns ist es egal was Sie machen solange Sie nicht tun was der Heilung schadet!Sie dürfen sich in D sowie in Europa aufhalten"!
Also werde ich den Urlaub ab morgen genießen!
Und Danke nochmal für die vielen Infos!!!!
Hoffe ja sehr, das sich Dayline da nicht ziemlich heftigen Ärger mit einhandelt. Auch wenn die Rücknahme des bewilligten Urlaubs m.E. keiner rechtlichen Überprüfung standhalten würde, so gilt doch:
finanztip.de
Hat der Arbeitgeber nach Auffassung des Arbeitnehmers seinen Urlaubsantrag zu Unrecht abgelehnt, muss der Arbeitnehmer den Weg über die Arbeitsgerichte gehen, wenn er die Genehmigung seines Urlaubsantrages durchsetzen will.
Der Arbeitnehmer muss jedoch dringend davor gewarnt werden, den nicht genehmigten Urlaub -sozusagen im Selbstvollzug- gleichwohl anzutreten. Mit diesem eigenmächtigen Urlaubsantritt riskiert der Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses.
Ich denke wie hamburgerin01, der Urlaub ist erst einmal nicht mehr genehmigt, egal ob berechtigt oder unberechtigt. Wenn Dayline jetzt trotzdem ohne weitere Klärung in Urlaub geht und somit der Arbeit fernbleibt, wäre dies unentschuldigtes Fernbleiben der Arbeit. Und ob man dann sagen kann, ich war ja noch krank, könnte zu einem ziemlichen Streit zwischen Dayline und Arbeitgeber führen.
Gruß
Marion
Für mich stellte es sich so dar, das der AG den Urlaub gestrichen hat in der Annahme das der AN wieder arbeitsfähig ist.
Eine vernüfntige Info an den AG sollte das doch klären können.
Bei Vorliegen einer Krankschreibung ist es kein unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz. In solchen Fällen würde ich dafür sorgen, das ich für den AG zumindest telefonisch erreichbar bin(notfalls auf eigene Roaming-Rechnung)
Also, ich war bin immer noch Arbeitsunfähig geschrieben!! Und dann kann ich mich lt. meiner KK in Deutschland sowie im Europäischen Ausland aufhalten! Mein AG hat die durchschrift selbstverständlich bekommen, das ich Arbeitsunfähig bin! Ab Montag gehe ich wieder Teilzeitsarbeiten 3 Std am Tag, das heißt dann wiedereingliederung in den Job!
Bin heute aus dem Urlaub wieder gekommen und hatte keinen Brief von meinem AG sowie keinen Anruf! Ausserdem hatte ich die ganze zeit das Handy an!
Aber denke das ich nichts falsches gemacht habe, aber Montag werde ich es ja wissen ob mein Chef was sagt!
Danke für die vielen Infos nochmal!!!
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