Hallo zusammen,
ein AN wird vom AG gesehen, während er in seiner "Freizeit" einem Freund bei der Arbeit hilft.
"Freizeit" insofern, weil der AN aufgrund einer Handverletzung krankgeschrieben ist.
Mit welchen arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgrund welcher Gesetzestexte und evtl. Gerichtsurteilen muss der AN rechnen?
Spielt es bei den Konsequenzen eine Rolle, ob der AN durchgehend krankgeschrieben war, also vor, während und nach dieser "Freizeitarbeit" oder ob der AN vor dieser "Freizeitarbeit" krankgeschrieben war, an dem Tag der "Freizeitarbeit" erst gesund war und während des Tages wieder krankgeschrieben wurde?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU
PS: Mir fällt noch eine etwas absudere Idee ein: was wäre, wenn der direkte Vorgesetzte des ANs von dieser "Freizeitarbeit" wusste und es dem AN nicht untersagt hat und dem AG nicht gemeldet hat?
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Krankgeschrieben und arbeiten!?
Nicht ganz unerheblich für eine Einschätzung wäre eine Information darüber, bei welcher Art von "Arbeit" geholfen wurde.
Der Tag der "Freizeitarbeit" wäre ein normaler Arbeitstag gewesen, ohne Krankschreibung?
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Es handelt sich um etwas Handwerkliches/Technisches!
Ja, der AN hat auch an diesem Tag erst gearbeitet. Ist dann im Laufe des Tages erneut krankgeschrieben worden und hat dann diese "Freizeitarbeit" verrichtet.
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Natürlich fiktiv!
Lern hier grad für Arbeitsrecht ...
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ARbeitsrechtlich ganz ungünstig. Mit den richtigen Stichwörtern finden Sie leicht passende Urteile oder Kommentare zu Ihrer Frage.;)
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/// ... während er in seiner "Freizeit" einem Freund bei der Arbeit hilft.
Das ist freilich eine ganz unzureichende Falldarstellung - dieses "helfen" lässt sich ausdeuten von "danebenstehen und Werkzeug anreichen, während der Freund arbeitet" bis "erwischt werden, wie er den Garten umgräbt /Mauersteine schleppt ..."
Mit deinem P.S annullierst du die Fragestellung, jedenfalls die ursprüngliche. Arbeitsrechtlich wäre nachzudenken, in wie weit der Chef seine Pflichten verletzt.
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