Krankgeschrieben und gearbeitet

27. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
bea26n
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankgeschrieben und gearbeitet

Wie ist das wenn jemand einen Tag krankgeschrieben ist und trotzdem stundenweise an der Arbeit was. Kann man diese Stunden als Überstunden gut schreiben?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Nein. Wenn man arbeiten geht, obwohl man aufgrund der AU gegenüber dem AG ein Leistungsverweigerungsrecht hätte, hat man sich halt einfach seinen Leistungsverweigerungsrecht keinen Gebrauch gemacht. Entscheidet man sich trotz Krankheit zur Arbeit zu gehen, muss man halt normal arbeiten.

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@bea

der kv schutz erlischt, wenn man trotz au arbeitet und etwas passiert...

@eidechse

wenn der arzt krank schreibt, macht er das nicht zum spass. geht der an trotzdem, siehe oben.

sunbee

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

wenn der arzt krank schreibt, macht er das nicht zum spass. geht der an trotzdem, siehe oben.

Danach war aber hier gar nicht gefragt. Gefragt war nur, ob man die Stunden als Überstunden vergütet bekommt, wenn man trotz AU arbeitet.

Außerdem muss man genau zwischen Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht unterscheiden. Im Arbeitsrecht ist es nunmal so, dass die AU einen AN lediglich berechtigt, seine Arbeitsleistung zurückzuhalten. Er kann jedoch frei entscheiden, ob er dies tut. Was dann ggf. für sozialversicherungsrechtliche Probleme entstehen, ist eine ganz andere Sachen.

Hinsichtlich der von Dir aufgezeigten sozialversicherungsrechtlichen Folgen frage ich mich allerdings, ob das Arbeiten während der AU tatsächlich als vorsätzliches Herbeiführen einer Krankheit im Sinne des § 52 SGB V gilt. Hast Du da ein Urteil oder zumindest eine Kommentarstelle? Ich bin hierzu bisher nicht fündig geworden.

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#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Natürlich kann man während einer Arbeitsunfähigkeit arbeiten gehen. Was hindert mich z.B. ein gebrochener Finger am Pförtnerdienst? Oder ein Gipsarm beim Telefonieren oder einen Steuerberater beim Beraten?
Es kommt immer auf den Einzelfall an. Das Arbeiten muss der Krankheit angemessen sein, dann erlischt auch kein KV-Schutz.
Was man aber nicht darf: Lohnfortzahlung oder Krankengeld und zusätzlich Überstd.-Lohn.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ikarus

was du meinst ist der unterschied zwischen erkrankung und arbeitsunfähigkeit. eine erkrankung muß nicht zwangsläufig arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen.
wenn der arzt aber arbeitsunfähig schreibt, ist es so wie ich geschrieben habe und natürlich
@eidechse hat recht.

es gibt den unterschied soz.- und arb.recht.

der §52 sgb v deutet auf die mitwirkungspflicht des versicherten hin. die findet man unter anderem in den satzungen der gkv.
meinesr erfahrung nach gehört genau das zu den mitwirkungspflichten, dass der versicherte, der sich au schreiben läßt( o.lassen muß) sich an die maßgabe des arztes hält.

mal nebenbei: wenn beispielsweise die gkv bei erkrankung und au eine reha vorschlägt VOR bezug von kg, der versicherte dies ablehnt, kann die gkv die zahlungen (in zukunft) von kg verweigern. mir wär das vor knapp 3 j fast so ergangen. aus unwissenheit wollte ich nicht zur reha, netter sb der gkv machte mich auf die folgen aufmerksam...

zurück zum thema:
ich bin der meinung, dass ein kranker, der arbeiten geht rotz au arbeitsrechtlich nicht überstunden schiebt, sondern der geregelten arbeitszeit nachgeht.

sunbee

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