Hallo,
Frage steht oben.
Krankgeschrieben wegen Burnout - darf man zum Friseur?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ja, natürlich - es gibt kein Ausgehverbot für Kranke.
Du darfst auch raus, um Brot zu kaufen oder um Eis zu essen. Selbst Konzertbesuch ist nicht ausgeschlossen, nicht einmal Fußball oder Radfahren. Alles, was dir hilft.
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Du darfst während du krank geschrieben bist weder deine Genesung gefährden noch die Genesung herauszögern.
Das verbietet es dir aber nicht, wenn du eine schlimme Atemwegs-Erkrankung hast, z.B. einen Luftkur-Ort zu besuchen oder an der See (entsprechend gekleidet) spazieren zu gehen.
Wer an einem Burn-Out erkrankt ist meistens von Stress oder Depressionen geplagt. Ein Tag im Schwimmbad oder ein Besuch bei Freunden kann durchaus für die Genesung förderlich sein.
Es ist dir auch gestattet weiterhin normalen Geschäften nach zu gehen, wie Einkaufen oder eben zum Friseur, du bist krank, nicht gefangen.
Vermeiden solltest du eben nur Dinge, die deiner Krankheit in die Hände spielen (Grippe und ein Tag im Freibad) und selbstverständlich kommt es nicht so gut, wenn du wegen z.B. Stress ein Burn-Out hast und täglich im Casino bist und Autorennen fährst, da kann der Arbeitgeber schon mal stutzig werden.
-- Editiert von DomSch am 19.07.2017 14:47
Abgesehen von deinen Rechten, die hier schon aufgezählt wurden: Es sieht dich dein Chef ja nicht, wenn du zum Friseur gehst...
Nein, man darf nicht. Deshalb sind alle langhaarigen Männer und Frauen schon länger krankgeschrieben, daran sieht und erkennt man das. /Ironie off
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