Krankheit, Stunden Nacharbeiten

29. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
Denzel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankheit, Stunden Nacharbeiten

Halihalo,

ich habe mich heute krankgemeldet bei meiner Teamleiterin, weil ich mich nach meiner gestrigen Geburtstagsfeier schlecht fühle.
Jetzt sagte Sie mir am Telefon das Sie das nicht einsieht und das ich meine Fehlstunden abarbeiten muss.
Es ist mir schon klar das es blöd aussieht das ich gerade nach meinem Geburtstag krank bin, dies ist aber eine Ausnahme - bin sehr selten krank - kann ich jetzt aber auch nicht ändern. Ist das Verhalten meiner Teamleiterin rechtens und was kann ich dagegen tun?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Habeb Sie denn einen Krankenschein vorgelegt? Wenn ja, wird sie wohl nix machen können, aber ein gutes Bild hinterlassen Sie damit bestimmt nicht.
Ob sie schon am ersten Tag einen Krankenschein vorlegen müssen, sollte im Arbeitsvertrag stehen.

Glückwunsch nachträglich! ;)

MCNeubert

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.704 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen