Hallo ich war jetzt 6 monate bei einer Zeitfirma beschäftigt. In der Zeit war ich 7 Tage Krank und das nicht an einem Stück.
Also einmal im Ersten monat und dann am 25.07 sowie den 17. 18. 19.08
Im ersten monat hat die Krankenkasse bezahlt.
Die anderen Tagen wurden bisher nicht bezahlt. WER hat dafür aufzukommen??
Nun bin ich von der Firma übernommen wurden die mich sozusagen ausgeliehen hat.
Mir hat auch weitere Std. in der Monats abrechnung gefehlt die ich auch bei der Firma angezeigt habe und diese dann der Zeitfirma mitgeteilt hat.
Was soll ich nun tun ??
Danke
Krankheit - Entgeltfortzahlung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
WER hat dafür aufzukommen??
Hallo Kuschel, wenn du ordnungsgemäß eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgegeben hast, dann die Zeitarbeitsfirma = Entgeltfortzahlung.
Hast du gleich schriftlich beanstandet, wenn die Abrechnungen/Zahlungen nicht stimmten?
MfG
ja habe ich gleich am selben tag gemacht wo ich die abrechnung erhalten habe.
bisher kam keine reaktion und auch die fehlenden Stunden wurden nicht ausgeglichen..
Das sind zwar nicht die welt aber ich habe immerhin dafür gearbeitet.
Und die Krankmeldungen habe ich immer sofort zur post gebracht und wurde nie beanstandet
-- Editiert von kuschel04 am 16.11.2005 20:01:17
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Da drückt sich aber jemand gewaltig um die gesetzlich vorgeschriebene Entgeltfortzahlung. Gesetz ist Gesetz, würde ich unbedingt einfordern.
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"Chylla"
quote:
ja habe ich gleich am selben tag gemacht wo ich die abrechnung erhalten habe.
Hast du denn eine Frist gesetzt in deinem Schreiben?
naja ich habe geschrieben das sie das bis zur nächsten Abrechnung nach zahlen mögen. Da es sich ja auch um ein versehn handeln konnte.
Aber was ist nun gesetz ??? Wann übernimmt der AG oder die KK ??
Danke
Der Arbeitgeber muss die Entgeltfortzahlung übernehmen. Aber Du kannst Dich mit Deinen Lohnabrechnungen an die Krankenkasse wenden,und einfach mal Krankengeld beantragen. Wirst Du aber nicht bekommmen. Wenn die Kasse aber was taugt, wird Sie an den Arbeitgebern schreiben und die Rechtsgrundlagen der Entgeltfortzahlung darlegen.
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"Chylla"
-> http://bundesrecht.juris.de/entgfg/BJNR106500994BJNE000301308.html
Die Krankenkasse zahlt nach der 6. Krankheitswoche und in den ersten 4 Wochen einer Beschäftigung (<- da in der Zeit der Arbeitgeber noch nicht Entgeltfortzahlung leisten muss).
Ja klar, venotis, aber sie kann dem Drückeberger mal rechtskundig die Leviten lesen. Denn der scheint sich ja aufs ignorieren und abwimmeln zu verstehen.
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"Chylla"
ja danke für die auskunft werde ich gleich am freitag machen.
Wie sieht es mit dem Std aus die mir noch fehlen ??
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