Krankheit & Urlaub

27. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
juwelenede
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankheit & Urlaub

Hallo liebe Forennutzer
Ich arbeite nach dem Hamburger Modell täglich 5 Std.
Nächste Woche stünde eigentlich mein Urlaub an.
Ist es richtig, wenn ich meinen Urlaub erst nach der Laufzeit des Modells antreten will?
Ich meine daß ich, weil Arbeitsunfähig, nicht in Urlaub gehen kann, und nach Beendigung meiner Krankheit weiter Anspruch auf meinen vollen Urlaub habe.
Vielen Dank für Eure Hilfe !

-- Editiert am 27.08.2010 14:37




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42972 Beiträge, 14808x hilfreich)

Alles etwas kurz. Wieso stünde nächste Woche Dein Urlaub an? Hast Du ihn beantragt, und er ist abgelehnt worden? Wie lange arbeitest Du da schon, was ist im Vertrag vereinbart?

wirdwerden

-----------------
""

-- Editiert am 27.08.2010 14:54

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
juwelenede
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wirdwerden
Bin seit 2 Jahren dabei, der Urlaubstermin wurde auch mit meinem Einverständnis zu Beginn des Jahres mit allen kollegen abgesprochen. Ist ja auch gut so.
Ich will jetzt aber gerade jetzt nicht in den Urlaub, sondern diesen erst nach Ende meiner Erkrankung antreten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Sie befinden sich in der Reha und sind im Moment strenggenommen nicht als Arbeitnehmer beschäftigt, der AG zahlt ja auch kein Gehalt. In der Reha kann man keinen Urlaub nehmen. Sie haben den vollen Urlaubsanspruch nach Beendigung der Wiedereingliederung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.631 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.299 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.