Krankheit des Kindes!

19. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
seestern8898
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankheit des Kindes!

Hallo Ihr Lieben!

Hab die Frage auch bei Familienrecht eingestellt, hab mir dann aber gedacht, dass es wohl das falsche Froum ist und unter Arbeitsrecht besser aufgehoben. Ich bitte also um Entschuldigung, wenn ich euch iher verwirre und diese Frage zweimal eingestellt hab.


Ich hätte folgende Frage. Als Beamtin bin ich privat versichert, meine Tochter ist über ihren Vater gesetzl. versichert.
Seit 6 Jahren lebe ich mit meiner Tochter alleine, der Vater kümmert sich nicht um sie. Was ist jetzt, wenn mein Kind krank wird. In den letzten Jahren war es immer so, dass mein Arbeitgeber sagte, mir stünden als Beamtin nur 4 Tage im Jahr zu, auch als alleinerziehende, was ja nun nicht gerade viel ist. In der Folge musste ich mich bei Bedarf krank schreiben lassen, was sollte ich sonst tun.
Nun habe ich im Internet gelesen, dass die Tage von der Krankenkasse des Kindes gezahlt werden und nicht von der Krankenkasse der Mutter.
Bei mir würde das dann ja heißen, mein Kind ist gesetzl. versichert und somit zahlt die Krankenkasse von ihr diese max. 20 Tage im Jahr und nicht meine private nur 4 Tage.
Was ist nun richtig? Bin da total verunsichert.
Wäre schön, wenn mir einer von euch sagen kann, was nun stimmt.
Vielen Dank
Seestern

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo.
die Krankenkasse des Kindes kann über die genauen Modalitäten am besten Auskunft geben.

Beamtenrecht ist etwas anders als Arbeitsrecht für Normalsterbliche.
Da kann der Personalrat oder die Gewerkschaft qualifizierte Auskünfte erteilen.

Im normalen Arbeitsrecht gibt es verschiedene Regelungen die zum Teil tariflicher Natur sind.

Bei längeren Abwesnheitszeiten gibt es Anspruch auf unbezahlte Freistellung.
Hängt ja auch vom Alter des Kindes ab.

Aber ich würde erstmal kundigen Rat von obigen Einrichtungen einholen.

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#2
 Von 
seestern8898
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort, das werde ich tun.


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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Frag doch auch mal bei www.recht.de -> Foren -> Beamtenrecht.

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