Krankheit - genehmigter Urlaub

21. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Denny3773
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)
Krankheit - genehmigter Urlaub

Hallo,

haben folgende neue Situation.....

Meine Frau war nun leider vier Wochen Krank und hätte eigentlich nächste Woche Urlaub. Nun hat sie von der Sekretärin telefonisch erfahren, das ihr der Urlaub gestrichen werden soll. Mit der Begründung, weil sie Krank war und soviel zutun sei.

Nun hat meine Frau heute erfahren, das aber ein anderer Kollege genau heute Urlaub für die nächste Woche erhalten hat, was aber komisch ist, weil ja soviel zutun ist.

Meine Frau hat nachgefragt was mit nächster Woche ist, weil sie nichts schriftliches hat, das der Urlaub gestrichen wurde. Auch auf dem Urlaubsplaner, steht meine Frau mit Urlaub drin.

Meine Frau hat keine Lust mehr auf diese Firma, da dort noch viele andere Sachen ungereimt sind....

a) Man soll arbeiten, auch wenn man Krankgeschrieben ist (Kollege wurde aus Krankheit geholt)

b) viele arbeiten über die 10 Std. weiter, man wird blöd angemacht, wenn man pünktlich! gehen will

c) Die Kollegin meiner Frau hat eine 35 Std Woche, meine Frau eine 40 Std. Woche. Es wird in zweierlei Maß dort mit den Überstunden umgegangen. Die Kollegin und meine Frau arbeiten oft 50 Std. d.h. meine Frau hat 10 Überstunden und die Kollegin 15 Überstunden. Meine Frau wird blöd angemacht, weil die Kollegin ja mehr Stunden hat als meine Frau.

d) Meine Frau würde gerne dort aufhören, hat aber eine Kündigungsfrist mit 6 Wochen zum Quartalsende. Kann man da was ändern?

Danke für Eure Hilfen und einen schönen Tag noch

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hallo,

nein, der bereits gewährte Urlaub darf nicht einfach gestrichen werden, aber bitte beachtet auch den Link (ziemlich weit unten). Sie darf nicht einfach in den Urlaub gehen. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html

Ich habe auch ein paar Fragen. Wie groß ist der Betrieb? Gibt es einen Tarifvertrag? Gibt es einen Betriebsrat.

zu a): Das geht nicht.
zu b): Hier wäre auch eine Anzeige gegen den AG vielleicht hilfreich. Denn beachte folgenden Links: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__7.html
zu c): Hier müsste man wissen, ob es einen Tarfivertrag gibt. Evtl. hat die Kollegin auch einen alten Vertrag, in dem die Arbeitszeit explizit geregelt ist.
zu d): Wenn im Arbeitsvertrag diese Kündigungsfrist für beide Seiten festgelegt wurde, dann gilt sie. Wenn nicht, dann kann auch die gesetzliche greifen. Aber hier müsste man wissen, was im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag etc. geregelt ist.

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#2
 Von 
Denny3773
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo

danke für die Antwort.

zu C) die Kollegin hat einen anderen Vertrag, das ist auch nicht das Problem, sondern die Überstunden. Meine Frau wird mit der Kollegin verglichen.

zu D) die Kündigungsfrist ist festgelegt

Nein es gibt keinen Betriebsrat, die Firma besteht aus ca. 50 Personen.

Gruss

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hallo,

die vielen Überstunden sind nicht in Ordnung. Siehe, was das Arbeitszeitgesetz dazu sagt.

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__7.html

Die tägliche Arbeitszeit kann gemäß § 3 Satz 2 ArbZG auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

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