Hallo,
leider ist mir aufgefallen, dass ich für die beiden Wochen, die ich krank war, nur meine vertraglich festgehaltenen Stunden (20) bezahlt wurden, obwohl ich mit meinen in beiden Wochen erhaltenen Schichten bei ca. 25 Stunden kamen. Bei uns werden die Schichten immer am Monatsanfang festgelegt, d.h. ich hätte eigentlich mehr als das vertraglich vorgeschriebene Pensum gearbeitet. Mal arbeite ich weniger als 20, mal mehr.
Ist das rechtens?
Vielen Dank
Krankheit - nur vertraglich vereinbarte Stunden bezahlt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich würde als Arbeitgeber auch genau nach Vertrag bezahlen. Da aber die Zeiten unterschiedlich sind, würde ich Arbeitszeitkonten einrichten und die Mehrarbeit über Zeitausgleich entgelten.Zitatnur vertraglich vereinbarte Stunden bezahlt :
Ach, siehst du--- so wird das bei eurer Firma auch sein. Mal mehr, mal weniger.ZitatMal arbeite ich weniger als 20, mal mehr. :
Die Stunden + und - werden festgehalten und nach Maßgabe des AG ausgeglichen.
Stimmts?
Du warst krank, hast vertraglich 20Wochenstunden zu bringen und HÄTTEST gern oder nach Dienstplan 25 gearbeitet?
Ja, aber ein Arbeitszeitkonto haben wir nicht. Ich liege im Schnitt bei knapp 20 Stunden. Im Dienstplan war ich in den Wochen für jeweils 25 Stunden eingetragen, das war also keine Wunschvorstellung. Aber ich rede im Konjunktiv, ich "hätte" gearbeitet, weil ich eben nicht arbeitete, da ich krank war...
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Der AG legt im Dienstplan fest, in welchem Umfang er von dir Leistung und Zeit abfordert - im vertraglichen Rahmen. Damit übt er sein Direktionsrecht aus und mit Veröffentlichung / Aushang wird der Dienstplan auch verbindlich, kann also nicht mehr 'einfach so' abgeändert werden.
Folglich hat er dich im Krankheitsfall zu zahlen, als wenn du gearbeitet hättest. Hier also wohl 25 h/Wo.
Angemerkt: Wenn der AG darauf bedacht ist, dass du im Schnitt auf deine 20 Wochenstunden gem. AV kommst, sollten solchen Wochen mit mehr Stunden dann auch andere stehen, in denen du mit weniger Stunden eingeteilt bist. Es mag aber auch sein, dass du eine der TZ-Kräfte bist, die ständig mehr arbeiten als vertraglich vorgesehen ist.
Ja, das dachte ich mir auch - ich vermute mal, dass er da konsequent vorgehen muss: entweder zahlt er nach Einteilung laut Dienstplan - ODER nach Vertrag. Als ich einmal eine Woche ausgefallen bin, in der ich laut Plan nur 12 Stunden gearbeitet hätte, wurden mir ja auch nicht 20 Stunden bezahlt, sondern die 12, für die ich eingeteilt war.
Ich bin im Übrigen Werkstudent.
Hallo,
der Arbeitgeber muss nicht die Stunden zahlen, die Du eingeteilt warst.
Wenn Du mal mehr oder weniger arbeitest kann der Arbeitgeber Dir nicht mehr zahlen, es wird wahrscheinlich auf den Durchschnitt von den vertraglich vereinbarten 20 Stunden hinauslaufen.
Was steht denn genau in Deinem Vertrag?
Für gewöhnlich rechnet man den Durchschnitt der letzten 13 Wochen.
Meiner Recherche zufolge wäre der AG verpflichtet, die Stunden zu zahlen, für die ich eingeteilt habe. Und auch die hier erhaltenen Antworten widersprechen sich. Was stimmt denn nun?
Ein Arbeitsvertrag liegt leider nicht vor.
Zitatnur vertraglich vereinbarte Stunden bezahlt :
ZitatEin Arbeitsvertrag liegt leider nicht vor. :
Aber einen Werkstudenten-Vertrag hast du?ZitatIch bin im Übrigen Werkstudent. :
Was steht dort ?
Wie ? Du teilst dich selber ein? zB jede Woche 25 Std.Zitatfür die ich eingeteilt habe. :
Lt. ??-Vertrag sind 20 Wochenstunden vereinbart?
Und nun willst du nach deiner Einteilung bezahlt werden?
ZitatMeiner Recherche zufolge wäre der AG verpflichtet, die Stunden zu zahlen, für die ich eingeteilt habe. :
Wo genau hast Du recherchiert? Nenn doch mal die Quelle.
Zitat:
Ein Arbeitsvertrag liegt leider nicht vor.
Das gesprochene Wort findet man nirgends wieder
Du pochst auf den Vertrag, der nur mündlich existent ist?
wie wäre es denn, ihr Ungläubigen, mit
https://www.aok-business.de/fachthemen/sozialversicherungsrecht/entgeltfortzahlung-und-ausgleichsverfahren/hoehe-der-entgeltfortzahlung/
Stw. Lohn-/Entgeltausfallprinzip
oder EntgFzG § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
(1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
... das ist hier die Zeit, für die er lt. Dienstplan eingeteilt war
-- Editiert von blaubär+ am 20.06.2019 20:02
Aus Deinem Link ;-)
"Überstundenvergütungen werden bei der Ermittlung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts ebenfalls nicht berücksichtigt. Dies gilt sowohl für die Grundvergütung als auch für die Überstundenzuschläge. "
Wenn vertraglich 20 Std sind, dann wären 25 Std. ja eigentlich 20 + 5 Ü-Std ;-)
Ich nehme an, damit sind Stunden gemeint, die spontan zusätzlich gearbeitet wird?
Und weshalb sollte der AG befugt sein, in den Wochen, in denen ich laut Plan weniger arbeite, nur die in der Woche zu leistenden Stunden zu bezahlen, wenn er sich in den Wochen, in denen ich mehr arbeiten würde, auf den Arbeitsvertrag beruft und nur die vertraglich vereinbarten Stunden zahlt?
Möglich, dass es so geregelt ist, aber wundern würde es mich schon.
Es wird nach geleisteten Stunden gezahlt, Minusstunden gibt es nicht. Ich hatte, als ich dort vor einem halben Jahr anfing, "nebenbei" noch zwei Minijobs, so dass ich gar nicht 20 Stunden hätte arbeiten können.
ZitatWenn vertraglich 20 Std sind, dann wären 25 Std. ja eigentlich 20 + 5 Ü-Std ;-) :
Nein, das ist falsch, denn in der anderen Woche sind es u. U. nur 15 Stunden und das gleicht sich wieder aus.
Blaubär hat hier Recht. Wenn der AN in einer Woche mit 15 Stunden krank ist, bekommt er auch keine 20 angerechnet. Anders mal gedacht, wenn der AN in der letzten Woche des Monats 30 Stunden hätte arbeiten sollen und wird krank, hätte er für dieses Monat ja Minusstunden aufgebaut und müsste diese im folgenden Monat wieder rein arbeiten. Also AU-Zeit nachholen ???
Wenn regelmäßig 20 Std in der Woche gearbeitet wird, dann bestünde ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe der 20 Std - auch wenn er nur 12 Std arbeitet. Der AG ist gefordert, die Arbeitsleistung abzurufen.
Wenn der TE aber quasi selbst entscheiden kann, wieviel er jeweils arbeitet, oder auf Abruf, dann gilt, was im Dienstplan steht.
Aber genau die für ihn maßgebende Arbeitszeit ist ja unbekannt... 20 Std /Wo? 80 Std/Mo? Auf Abruf irgendeine Stundenzahl?ZitatEntgFzG § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts :
(1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
Die regelmäßige Arbeitszeit liegt bei 20 Stunden pro Woche - aber ich bin mir nach wie vor sehr sicher, dass mein Arbeitgeber, wenn die zugrundegelegt wird, mir auch in den Wochen, da ich weniger als 20 Stunden arbeitete, 20 Stunden bezahlen muss. Und das tut er scheinbar nicht.
ä10 ...#14
Den Kontext nicht vergessen: Flum arbeitet nach Plan/Schicht, ist/wird also wochenweise eingeteilt. Da ist nix drin mit spontan länger oder so. Deswegen ist wurscht, was der Durchschnitt angibt. Der AG hält sich ja auch an den Plan, wenn Flum zu weniger Stunden eingeteilt war #4.
@Flum #14 Die regelmäßige Arbeitszeit liegt bei 20 Stunden pro Woche
Jetzt bring keinen Wurm rein: Die vertragliche und damit auch wohl durchschnittliche AZ liegt bei 20 Stunden, das ist durchaus etwas anderes als die regelmäßige AZ. Bei Schichtplänen gibt es diese regelmäßige AZ in dem Sinne nicht, sondern eben den Schichtplan, der bestimmt, wann du wie lange zu arbeiten hast - was nicht ausschließt, dass es einen wiederkehrenden Rhythmus hat mit den Schichten, ein Schema A-B oder a-b-c oder wie immer.
Aha. Egal, was auf dem Plan/Einteilung steht?ZitatEs wird nach geleisteten Stunden gezahlt, :
Damit wären wir wieder am Anfang. Bitte schau doch mal in deinen gültigen Werk-Studenten-Vertrag.Zitatdamit sind Stunden gemeint, die spontan zusätzlich gearbeitet wird? :
Es geht nur eines:
-Entweder muss nach geplanten Stunden (lt. Dienstplan) bezahlt werden--- 12 oder 20 oder 25 Wochenstunden. Egal, ob krank oder schuftend.
-oder nach geleisteten---- dann muss die Leistung in Std. nachgewiesen werden----zB Arbeitszeitkonto #1.
-oder nach spontan geleisteten-----also nach Bedarf oder Laune---- dann muss nachgewiesen werden ?
ZitatDer AG hält sich ja auch an den Plan, wenn Flum zu weniger Stunden eingeteilt war :
Dann zb die 12 Wochenstunden, für die er eingeteilt war. Und dann ausfiel.Zitat... das ist hier die Zeit, für die er lt. Dienstplan eingeteilt war :
ZitatAls ich einmal eine Woche ausgefallen bin, in der ich laut Plan nur 12 Stunden gearbeitet hätte, wurden mir ja auch nicht 20 Stunden bezahlt, sondern die 12, für die ich eingeteilt war. :
Mein Rat:
Schau in deinen Vertrag. Dann frag deinen AG, was mit der Lohnabrechung von Monat xx passiert sei.
Bevor du klagst.
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