Krankheit vor Urlaub/Freizeitausgleich ?

3. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Wickler
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 27x hilfreich)
Krankheit vor Urlaub/Freizeitausgleich ?

Hallo,
ob Urlaub im Krankheitsfall verfällt, kommt meines Wissens drauf an, wann man krankgeschrieben wurde...war man vor Urlaubsantritt bereits krankgeschrieben, verfällt der Urlaub nicht...wird man erst im Urlaub krank, hat man Pech gehabt und bekommt trotzdem Urlaubstage abgezogen. Aber wie schaut das eigentlich bei Freizeitausgleich aus ? Gelten da die gleichen Regeln ?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7444 Beiträge, 1635x hilfreich)

Zitat (von Wickler):
wird man erst im Urlaub krank, hat man Pech gehabt und bekommt trotzdem Urlaubstage abgezogen


Das ist falsch. Diese Urlaubstage werden wieder gutgeschrieben.
Bei Freizeitausgleich ist es Pech, genauso wie wenn der "normale" Arbeitnehmer am Wochenende krank wird.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20418 Beiträge, 7379x hilfreich)

Wenn man im Urlaub erkrankt, wird der Urlaub gutgeschrieben, sofern AN eine AU vorlegt. Da verfällt also nix, man muss nur seine Rechte kennen und entsprechend handeln.
Bei Zeitausgleich gibt es dies Gutschriften in der Tat nicht - der AG muss den Zeitausgleich nur einmal gewähren.

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