Hallo,
ob Urlaub
im Krankheitsfall verfällt, kommt meines Wissens drauf an, wann man krankgeschrieben wurde...war man vor Urlaubsantritt bereits krankgeschrieben, verfällt der Urlaub nicht...wird man erst im Urlaub krank, hat man Pech gehabt und bekommt trotzdem Urlaubstage abgezogen. Aber wie schaut das eigentlich bei Freizeitausgleich aus ? Gelten da die gleichen Regeln ?
Krankheit vor Urlaub/Freizeitausgleich ?
3. April 2019
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Frage vom 3. April 2019 | 09:53
Von
Status: Beginner (105 Beiträge, 27x hilfreich)
Krankheit vor Urlaub/Freizeitausgleich ?
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#1
Antwort vom 3. April 2019 | 10:46
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Zitatwird man erst im Urlaub krank, hat man Pech gehabt und bekommt trotzdem Urlaubstage abgezogen :
Das ist falsch. Diese Urlaubstage werden wieder gutgeschrieben.
Bei Freizeitausgleich ist es Pech, genauso wie wenn der "normale" Arbeitnehmer am Wochenende krank wird.
#2
Antwort vom 4. April 2019 | 05:35
Von
Status: Weiser (17428 Beiträge, 6485x hilfreich)
Wenn man im Urlaub erkrankt, wird der Urlaub gutgeschrieben, sofern AN eine AU vorlegt. Da verfällt also nix, man muss nur seine Rechte kennen und entsprechend handeln.
Bei Zeitausgleich gibt es dies Gutschriften in der Tat nicht - der AG muss den Zeitausgleich nur einmal gewähren.
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