Hallo,
ich arbeite seit über 6 Jahren für einen Discounter. Bereits nach 1,5 Jahren hatte ich den ersten Bandscheibenvorfall. Vor einem Jahr wurde eine Bandscheibenvorwölbung diagnostiziert. Ich hab immer weiter gearbeitet und trotz allem kaum Krankheitstage gehabt. Nun ist aus der Vorwölbung ein Vorfall geworden. Meine Ärzte raten mir dringends einen neuen Arbeitsplatz, da so meine Gesundheit stark drunter leidet.
Kann ich nun von meinem Arbeitgeber eine Abfindung verlangen oder eine Art Schmerzensgeld?
Sollte ich lieber einen Aufhebungsvertrag machen oder selber Kündigen?
Krankheitsbedingte Eigenkündigung Abfindung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo proudofgod,
Anlass für Abfindung oder gar Schmerzensgeld sehe ich nun echt nicht. Oder hat Sie der AG irgendwie genötigt zur Arbeit zu kommen?
Aufhebung oder selber kündigen. Hängt auch von Ihren Zukunftsplänen ab. Sind Sie anschließend erstmal arbeitslos? Dann gibt es in beiden Fällen wohl eine Sperre vom Amt.
Wenn es gesundheitlich wirklich nicht möglich ist für Sie, dort noch zu arbeiten, würde ich mich erstmal krankmelden. Wenn Sie gekündigt werden, ist das besser. Oder Sie hätten Zeit, sich zu erkundigen, ob in dem Fall das Amt eine Eigentkündigung akzeptiert und es zu keiner Sperre kommt.
Falls Sie eine neue Stelle in Aussicht haben, ist es im Grunde egal. Der Vorteil beim Aufhebungsvertrag liegt dann darin, dass Kündigungsfristen umgangen werden können. Müssten Sie 3 Monate einhalten, könnten aber schon in zwei Monaten woanders anfangen, dann wär da der Aufhebungsvertrag vorzuziehen.
LG
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Wie oft hatten wir das schon: es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Abfindung! Vielleicht solltest du dich wirklich mal durch die hier umfangreichen Auskünfte lesen!
wirdwerden
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"Verlangen" kann man viel - ob es einem zusteht und ob man es bekommt, steht auf einem anderen Blatt.
Discounter sind doch diese Geizkrägen, die ob mieser Arbeitsverhältnisse immer mal wieder in den Schlagzeilen stehen - ist da zu erwarten, dass die zahlen, wozu sie nicht verpflichtet sind? Bei einer Abfindung muss es etwas geben, was abzufinden wäre. Und Schmerzensgeld? Dass du Schmerzen hast, ist klar - aber daraus ergibt sich kein Amspruch gegen deinen AG.
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Wenn der Verdacht besteht, daß der Bandscheibenvorfall von der beruflichen Tätigkeit herrührt, sollte man sich mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen.
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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt bestätigen, dass Sie für diese Arbeit aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nicht geeignet sind.Dann können Sie kündigen und bekommen keine Sperre Ihres Arbeitslosengeldes.
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