Hallo!
Frage für einen Arbeitskollegen:
Dieser soll aus krankheitsbedingten Gründen (Panikattacken und Angstzustände) von seiner Heimleitung gekündigt werden. Dies hat er so mit seiner Heimleitung ausgemacht. Nun hat er noch 28 Tage Urlaub und seine gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate (über acht Jahre im Betrieb).
Jetzt stellt sich die Frage, ob es für meinen Arbeitskollegen nicht möglich ist, eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zu akzeptieren, da auch die Heimleitung der Meinung ist, das es wegen seiner Erkrankung nichts bringen würde, nochmals für ca. 4 Wochen zu arbeiten.
Greets!
Krankheitsbedingte Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, sowas sollte man vor allem mit der Arbeitsagentur besprechen, denn die gehen sonst davon aus, dass der AG für die Kündigungsfrist in der Zahlungspflicht ist und holen sich das alg vom AG wieder. Bzw. darf er, wenn er z.B. eine Abfindung bekommt, dann von dieser leben, wenn die Kündigungsfrist verkürzt wird ohne für die ersichtlichen Grund.
MfG
Danke für die Info!
Nochmal was dazu:
Dieses Vereinbarung den Arbeitskollegen krankheitsbedingt zu kündigen ist eine Art gentlemans agreement zwischen ihm und der Heimleitung, da die Heimleitung ihm nicht fristlos kündigen will, sondern schon ein wenig darauf bedacht ist, dass er nach der Kündigung auch ALG beziehen kann.
-- Editiert von shagsonic am 17.09.2008 16:13:06
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P.S.: Eine Abfindung steht nicht im Raum!
Greets!
also wegen krankheit fristlos zu kündigen ist schon sehr absurd.
kann der Arbeitskollege nicht hier eine schwerbehinderung, auch 30 prozent kriegen mit gleichstellung, damit er nicht so einfach rausgekündigt wird.
@Andreas.Hauser Warum sollte der AN das? So wie ich das verstanden habe, will der AN ja auch selber da weg.
Die Heimleitung hat ihm zwei Alternativen angeboten:
1.) Auf eine andere Station zu wechseln oder eben 2.) krankheitsbedingt gekündigt zu werden.
Und da er nach 8 Jahren auf ein und derselben Station und jetzt zu Therapie-Beginn wg. der Panikattacken das Risiko noch nicht abschätzen kann, wie es ihm bei einem Stations-Wechsel gehen würde, hat er sich halt für die zweite Alternative entscheiden müssen.
-- Editiert von shagsonic am 17.09.2008 18:20:20
Es sollte unbedingt eine professionelle Beratung geben. Die Krankenkasse helfen weiter und auch die meisten Hausärzte können Ansprechpartner nennen.
Ziel wäre dann eine Wiedereingliederungsvereinbarung.
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