Krankheitsbedingte Kündigung?

9. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
in-biernot
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankheitsbedingte Kündigung?

Hallo, ich bin schon seit über einem Jahr krankgeschrieben. Grund ist (zumindest vermutung) ein oder mehrere Behandlungsfehler.
Ich arbeite seit 6 Jahren bei einem sehr großen deutschen Unternehmen.

Durch die Behandlungsfehler werde ich vielleicht meinen alten Beruf nicht mehr ausführen können. Die Frage ist ob es besser ist auf Zeit zu spielen (Vielleicht kann ich ja wirklich wieder in 4-6 Monaten vol arbeiten), oder das ich jetzt mit offenen Karten spiele.
Das Problem ist, ich weiß nicht ob der Arbeitgeber mir eine andere Tätigkeit anbieten kann oder überhaupt will.
Daher habe ich halt Angst wenn ich die Befürchtung schon offiziell Erwähne, das ich direkt die Kündigung im Briefkasten habe.

Ich habe auch schon mit dem Betriebsrat gesprochen, der sagte ich sei noch Jung. Habe das so Interpretiert das er mit einer Kündigung (Trotz Kündigungsschutz) vor gericht durchkommen könnte, da ich ja noch Jung sei und auf dem Arbeitsmarkt leicht was anderes finden könnte.

Der Betriebsarzt hat dem AG jetzt mitgeteilt das ich noch ein paar Monate krank sein werde.
Was soll ich tun?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Da Sie weiter krank geschrieben wurden, sollten Sie aus meiner Sicht bzgl. Ihrem AG momentan nichts tun.

Sollte der AG kündigen, kommt es bei einem evtl. Rechtsstreit auf die Zukunftsprognose an bzw. es wird um die Frage gehen, ob ein leidendsgerechten Arbeitsplatz möglich ist.

Ein solcher Rechtsstreit birgt für einen AG ein gewisses Risiko, so dass in vielen Fällen ein Vergleich mit einer Abfindung angeboten wird.

Sie sollten die Fortdauer der Krankheit aber auch dem AG direkt mitteilen, nicht nur über Dritte (BR).

Wichtig wäre aus meiner Sicht zu eruieren, was für andere berufliche Möglichkeiten man hat (Umschulung o.ä.). Wenn die Krankschreibung nur auf die aktuelle Tätigkeit bezogen ist, sollte man sich da rechtzeitig um Alternativen bemühen.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "


-- Editiert MitEtwasErfahrung am 10.04.2014 07:17

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gesetz12
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Solange die Krankschreibung fortbesteht, gibt es doch keinen Kündigungsgrund. Sie können ja eh nicht arbeiten, ob in diesem Job oder in einem anderen. Also würde ich einfach bis zur Genesung warten und wenn sich die abzeichnet, an den Arbeitgeber herantreten und sehen, was der aktuelle Stand ist.

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""

2x Hilfreiche Antwort

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