Krankheitsregelung

9. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tschoarlai
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankheitsregelung

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage zum Thema "Verhalten im Krankheitsfall", wenn man z.B. von Mittwoch bis Mittwoch krank geschrieben ist und es sich nicht um eine Krankheit handelt, bei der man notwendigerweise im Bett bleiben muss: ist es in diesem Fall möglich, z.B. am Wochenende eine Familienfeier zu besuchen? Danke für Hinweise!

MfG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Hallo Tschoarlai,

wenn du mit einem gebrochenen Arm krankgeschrieben bist, spricht eher wenig gegen den Besuch einer Familienfeier, bei Grippe sieht das aber schon anders aus.
Prinzipiell soll man sich so verhalten, dass die Genesung gefördert wird.
Beispiel: Wenn du wegen einer Depression krankgeschrieben bist ist ein permanentes Zu-Hause-Sein eher hinderlich bei der Genesung.

Um was für eine Krankheit handelt es sich denn?


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tschoarlai
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo oha!

Danke für die Einschätzung. Geht eher in den Bereich des Armbruchs.

MfG
Tschoarlai

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