Krankheitstag: Wie viel Arbeitszeit? (Azubi >18)

25. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
laura6000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankheitstag: Wie viel Arbeitszeit? (Azubi >18)

Hallo zusammen,

mein Bruder macht aktuell eine Ausbildung zum Tischler. Er ist über 18 Jahre alt.

Im Berichtsheft muss für jeden Tag die tägliche Arbeitszeit eingetragen werden.
Regulär arbeitet er 42 Stunden/Woche.
Montag 8 Stunden (Berufsschule)
Dienstag - Freitag je 8,5 Stunden (Betrieb)

Beim Überprüfen des Berichtsheft stellten wir uns die Frage mit welcher Stundenzahl Krankheitstage einzurechnen sind.
Unsere Vermutung war, dass ein Krankheitstag mit 8,5 Stunden einzurechnen ist. Ist dies richtig?

Oder muss ein Krankheitstag mit weniger Stunden gerechnet oder gar nachgearbeitet werden?

Vielen Dank für Eure Hilfe schon im Voraus!

PS: Ein Verweis auf einen entsprechenden Paragraphen im ArbZG wäre klasse!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Da fehlt es wohl an Basiswissen. Krankheit ist zu behandeln, als ob dein Bruder gearbeitet hätte.
Merkt euch mal die Seite "Azubi und Azubine" ~ dort findet ihr alle wesentlichen Informationen für Arbeitsrecht in der Ausbildung.

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#2
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Zeitlich ist er zu stellen, als hätte er gearbeitet.

Aber ins Berichtsheft würde ich trotzdem 0 Stunden eintragen. Er hat ja nicht gearbeitet, kann daher auch keine Inhalte eintragen ("Arztbesuch", "Toilettengang" interessiert nicht). Gleiches gilt ja für Urlaubstage.

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Für Fragen zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit ist im Übrigen das EntgFG einschlägig, nicht das Arbeitszeitgesetz.

http://dejure.org/gesetze/EntgFG

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120278 Beiträge, 39863x hilfreich)

Er hat ja nicht gearbeitet, kann daher auch keine Inhalte eintragen ("Arztbesuch", "Toilettengang" interessiert nicht). Gleiches gilt ja für Urlaubstage.
Eher nicht.
Da trägt man "Krank" oder "Urlaub" ein. Schlicht weil man nach 2-3 Jahren höchstwarscheinlich nicht mehr weis weshalb da eine Lücke ist.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#5
 Von 
laura6000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen vielen DANK für die antworten!

noch eine frage:
gibt es eigentlich einen paragraphen in dem steht, dass man krankheitstage nicht nacharbeiten muss?

@blaubär: die website "azubi und azubine" hab ich angesehen, leider habe ich dort keine konkreten gesetzestexte finden können (oder vielleicht auch nicht verstanden?)

-- Editiert laura6000 am 26.05.2014 19:34

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#6
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/entgfg/gesamt.pdf

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#7
 Von 
laura6000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@hamburger-1910:

vielen Dank für den Link.
Doch in diesem Gesetz steht nur was zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit, nicht aber konkret etwas zur Arbeitszeit (bzw. eben dazu, dass ein Krankheitstag nicht nachgearbeitet werden muss), oder?

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#8
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
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#9
 Von 
laura6000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Klasse, das hab ich gesucht! DANKE!! :)

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