Hallo
meine Freundin macht derzeit eine schulische Ausbildung
zur staatlich anerkannten Erzieherin. Während der Ausbildung muss sie drei Praktika von jeweils 11-14 Wochen absolvieren.
Während eines der Praktika war sie eine Woche krank geschrieben und muss nun auf Anweisung der Schule diese Zeit in den Ferien nacharbeiten. Die Schule tut ja fast so, als würde man in der Zeit der Krankschreibung Ferien machen. Jedoch steht das wohl so im Ausbildungsvertrag, da angeblich eine bestimmte Anzahl an Praxistagen Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung ist.
Jetzt ist sie dummerweise schon wieder krank, will sich aber nicht krank schrieben lassen, damit sie nicht noch mehr Zeit von den Ferien opfern muss.
Jetzt meine Frage: Ist es überhaupt rechtens, dass sie die Krankheitstage nacharbeiten muss?
Soweit ich weiß gilt bei jeder Arbeitsstelle eine Krankschreibung genau so, als wäre man auf Arbeit und darf nicht von Urlaubstagen abgezogen werden.
Und an meiner Uni wurden vor nicht allzu langer Zeit Anwesenheitslisten als Zulassungsvoraussetzung abgeschafft,da diese laut Gesetz nicht legal sind. Ist das nicht ein ähnlicher Sachverhalt?
Für jede hilfreiche Antwort bin ich dankbar
Grüße
-- Editiert derRobin am 17.07.2012 10:16
-- Editiert derRobin am 17.07.2012 10:19
Krankheitstage in Ausbilung nacharbeiten?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
<I>´´Jedoch steht das wohl so im Ausbildungsvertrag, da angeblich eine bestimmte Anzahl an Praxistagen Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung ist.´´</I>
Wenn die Praxistage komplett erfüllt werden müssen, dann bleibt ihr nichts anderes übrig, als die Zeiten nachzuholen.
-----------------
" "
Hallo,
meines Wissens ist bei einer schulischen Ausbildung wie zum staatl. anerkannten Erzieher eine bestimmte Anzahl an aktiven Praktikumstagen vorgeschrieben. Bei meiner Frau in der KiTa gab es vor eine paar Jahren einen ähnlichen Fall.
Dort musste ein Praktikant sogar 2 Tage nachholen.
Ich würde nicht eine 4-jährige Ausbildung wegen ein paar Tagen Praktikum gefährden.
Gruß
Andreas
-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke für die Antworten. So dachte ich mir das schon, wollte nur noch mal eine zweite Meinung hören.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten