Krankheitstage in der Personalakte

27. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb555543-55
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankheitstage in der Personalakte

Hallo,
hat jemand Erfahrungen, wie genau Krankheitstage in der Personalakte dokumentiert werden. Ich abreite im Öffentlichen Dienst und bewerbe mich weiterhin bei der Behörde. deswegen stimme ich auch der Personalakteneinsicht zu. Natürlich war ich auch einige Male Krank. Ich würde sagen auch nicht viel, aber was ist als viel angesehen? Was genau wird in der Akte denn dokumentiert und wie viele Krankheitstage bzw. welche Angaben über die Krankheit als schädlich interpretiert werden?
Hat jemand da Erfahrungen oder weiss, wie das gehandhabt wird.

VG

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

Dir steht doch selbst Akteneinsicht zu - verschaff' dir doch selbst Kenntnis darüber, was genau und wie die Dinge in der Personalakte festgehalten sind. Das fällt übrigens unter Arbeitszeit - ein Dienstgang eben.

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#2
 Von 
fb555543-55
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

meine Frage ist vor allem, was da stehen darf und welche Information wäre schädlich, wieviele Krankheitstage sind z .b schon zu viel.

Wenn ich da selber reingucke (was wahrscheinlich komisch aussehen wird, weil ich nicht will, dass meine Bewerbungen bekannt werden, solange es nicht geklappt hat) und sehe, dass da z B 10 Kranktage dokumentiert sind, weiss ich immer noch nicht, ob das gut oder schlecht ist. Mich interessiert die Erfahrung und rechtliche Meinung dazu.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von fb555543-55):
Natürlich war ich auch einige Male Krank. Ich würde sagen auch nicht viel, aber was ist als viel angesehen?
Wenn man seit 15 Jahren im ÖD beschäftigt ist und seitdem einige Male je 10 AU-Tage hat, dürfte es nicht schädlich für die Bewerbung sein.
Ist man aber erst 2 Jahre dort und war schon mehrere Male kurzzeitig und 2-3x länger arbeitsunfähig, blinkt da uU schon ein rotes Lämpchen auf...

Rechtliche Meinung? Für welchen Fall?
Erfahrung? Die früheren Krankheitstage sind 1(ein) Kriterium für eine Bewerbung. Wenn man sich in der gleichen Behörde bewirbt, gibt es andere Auswahl-Kriterien als nur den Blick in die P-Akte wegen der AU-Tage.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
fb555543-55
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Ist man aber erst 2 Jahre dort und war schon mehrere Male kurzzeitig und 2-3x länger arbeitsunfähig, blinkt da uU schon ein rotes Lämpchen auf...


das hilft mir schon mehr. Nein, so schlimm ist es nicht, habe in diesem Jahr gerade ca. 10 Tage insgesamt, denke ich. Aber man hört so verschiedenes, dass darauf extra geguckt wird und das macht unsicher, was so noch als normal oder negativ gewertet kann. Ich dachte es gibt was Durchschnittliches oder eine Richtlinie, wie mit maximal 6 Wochen im Jahr.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von fb555543-55):
oder eine Richtlinie, wie mit maximal 6 Wochen im Jahr.
Hä? Was meinst du?
Darf man im ÖD denn wirklich max. 6 Wochen im Jahr krank sein?
Oder meinst du, die AN im ÖD machen eh alle ihre 6 Wochen/Jahr... :???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von fb555543-55):
und wie viele Krankheitstage bzw. welche Angaben über die Krankheit als schädlich interpretiert werden?

Dazu bedürfte es wohl hellseherischer Fähigkeiten ... niemand hier kennt denjenigen der über die Bewerbungen entscheidet und keiner hier weis wie der "tickt" ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

/// #2 welche Information wäre schädlich

Du wirst dich wundern, wie nüchtern so eine Personalakte ist - ein Gerippe über deine Zeit beim AG.
Deswegen auch mein Rat, dass du sie dir anschaust. Und keine Bange: das steht dir zu.
Wenn du weißt, was drin steht, und dir vll. dies und das merkwürdig vorkommt, kannst du immer noch fragen, ob es hineingehört. Wenn es bei euch einen BR gibt, kannst du auch ein BR-Mitglied bitten, mit zu schauen.

Vor allem hast du eine unzutreffende Vorstellung davon, was 'schädlich' sein könnte - das ergibt sich nämlich nicht aus der Personalakte, sondern aus dem Blickwinkel und dem Interesse dessen, der ggf. deine Akte unter seine Lupe nimmt. Also nix, worauf du Einfluss hättest oder auch nur haben könntest.

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