Krankheitstage nacharbeiten

6. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
dumbi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankheitstage nacharbeiten

Die Abteilungsleiterin kam auf
die Idee, das Krakheitstage am
Wochenende und Feiertags trotz
AU-Bescheinigung des Arztes nach
beendigung der Au nachgearbeitet
werden müssen.
Meiner Ansicht ist man Krank für
die vom Arzt festgestellten Tage
und muss Sie nicht als Fehltage
nacharbeiten
Was meint Ihr dazu
Gruss Werner

-----------------
"fips"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Auf was für komische Ideen Abteilungsleiter zuweilen kommen. :???:

Womit begründet sie denn ihre 'tolle' Idee?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... krankheit gehört zu den fehlzeiten und zwar zu den berechtigten .. es gibt überhaupt keine grundlage dafür, kranheitsbedingte fehlzeiten nachzuarbeiten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Sag Deine Firma, daß Du gerne bereit bist die Arbeit am Wochenende nachzuholen. Natürlich nur gegen Überstundenbezahlung und Wochenendzuschlag. ;-)

Absoluter Stuß, was Deine Firma da vom Stapel läßt.

Wer krank ist krank und dem können dadurch keine Minusstunden entstehen. :crazy:

2x Hilfreiche Antwort

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