Die Abteilungsleiterin kam auf
die Idee, das Krakheitstage am
Wochenende und Feiertags trotz
AU-Bescheinigung des Arztes nach
beendigung der Au nachgearbeitet
werden müssen.
Meiner Ansicht ist man Krank für
die vom Arzt festgestellten Tage
und muss Sie nicht als Fehltage
nacharbeiten
Was meint Ihr dazu
Gruss Werner
-----------------
"fips"
Krankheitstage nacharbeiten
6. Januar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 6. Januar 2007 | 15:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankheitstage nacharbeiten
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#1
Antwort vom 6. Januar 2007 | 15:47
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Auf was für komische Ideen Abteilungsleiter zuweilen kommen.
Womit begründet sie denn ihre 'tolle' Idee?
#2
Antwort vom 7. Januar 2007 | 10:04
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... krankheit gehört zu den fehlzeiten und zwar zu den berechtigten .. es gibt überhaupt keine grundlage dafür, kranheitsbedingte fehlzeiten nachzuarbeiten.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Januar 2007 | 07:38
Von
Status: Praktikant (653 Beiträge, 152x hilfreich)
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