Hallo Leute,
Folgendes:
Ich hatte am 11.03.2020 eine Tätigkeit aufgenommen und wurde leider wegen der Coronakrise am 30.03.2020, zum 9.04.2020 gekündigt (14 Tage Kündigungsfrist ).
Leider war ich genau vom 30.3.2020 bis einschließlich 9.04.2020 krankgeschrieben. AU Bescheinigung habe ich per Email an die Firma gesendet, und bekam auch eine Bestätigung dass die alles erhalten haben.
Nun, merke ich heute das keine meiner krankheitstage Bezahlt wurden.
Ist das alles soweit in Ordnung oder müssten die Tage auch bezahlt werden?
MfG
-- Editiert von BigD on da block am 14.05.2020 16:33
-- Editiert von BigD on da block am 14.05.2020 16:34
Krankheitstage wurden nicht bezahlt
14. Mai 2020
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Frage vom 14. Mai 2020 | 16:32
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 1x hilfreich)
Krankheitstage wurden nicht bezahlt
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#1
Antwort vom 14. Mai 2020 | 16:36
Von
Status: Weiser (17358 Beiträge, 6465x hilfreich)
In den ersten 4 Wochen einer Beschäftigung gibt es keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ersatzweise bekommst du von der Krankenkasse Krankengeld.
#2
Antwort vom 14. Mai 2020 | 16:38
Von
Status: Praktikant (854 Beiträge, 288x hilfreich)
Erst einmal ist das so in Ordnung.
Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle werden erst nach 4 Wochen im Arbeitsverhältnis erworben.
Allerdings kannst Du bei diener Krankenkasse beantragen.
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#3
Antwort vom 14. Mai 2020 | 16:42
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatErst einmal ist das so in Ordnung. :
Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle werden erst nach 4 Wochen im Arbeitsverhältnis erworben.
Allerdings kannst Du bei diener Krankenkasse beantragen.
Danke für die Antwort.
Der zuständige personaldisponent sagte mir das ich die bezahlt bekommen werde.
Naja, kann ich die Bescheinigungen bei der Krankenkasse Trotzdem nachreichen oder ist die Frist dafür abgelaufen?
#4
Antwort vom 14. Mai 2020 | 17:02
Von
Status: Unbeschreiblich (31950 Beiträge, 5626x hilfreich)
Bitte zur KK schicken.ZitatNaja, kann ich die Bescheinigungen bei der Krankenkasse Trotzdem nachreichen oder ist die Frist dafür abgelaufen? :
#5
Antwort vom 14. Mai 2020 | 17:18
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 510x hilfreich)
ZitatBitte zur KK schicken. :
Weswegen das genau?
#6
Antwort vom 15. Mai 2020 | 07:39
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 510x hilfreich)
ZitatNaja, kann ich die Bescheinigungen bei der Krankenkasse Trotzdem nachreichen oder ist die Frist dafür abgelaufen? :
Nach § 49 Abs. 5 SGB V ist die Meldefrist abgelaufen.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 15.05.2020 07:40
#7
Antwort vom 15. Mai 2020 | 11:34
Von
Status: Unbeschreiblich (31950 Beiträge, 5626x hilfreich)
Es spricht nichts dagegen, die AUB trotzdem zur KK zu schicken.ZitatWeswegen das genau? :
Deswegen genau nicht.ZitatNach § 49 Abs. 5 SGB V ist die Meldefrist abgelaufen. :
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__49.html
#8
Antwort vom 15. Mai 2020 | 12:03
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 510x hilfreich)
ZitatEs spricht nichts dagegen, die AUB trotzdem zur KK zu schicken. :
Die Frage ist nicht, was dagegen spricht, sondern dafür. Der Fragesteller kann sich die 0,80 EUR für ein Postwertzeichen schlichtweg sparen.
ZitatDeswegen genau nicht. :
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__49.html
Nein, eben nicht. Was versteht man denn nicht an dem Gesetzestext?
#9
Antwort vom 15. Mai 2020 | 12:37
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatWas versteht man denn nicht an dem Gesetzestext? :
Auch wenn mal wieder unnötigerweise provokativ gefragt, schließe ich mich der Frage an.
Der Gesetzestext ist doch eindeutig.
Frage an den TS. warum wurde die AU nicht auch sofort der KK gemeldet?
Berry
#10
Antwort vom 15. Mai 2020 | 12:38
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Hier mag der irrtümliche EIndruck entstanden sein, die KK zahle rückwirkend. Dem ist aber nicht so, gezahlt wird ab dem Meldedatum für die Zukunft.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/krankenversicherung/themen/beitrag/ansicht/krankenversicherung/kein-krankengeld-bei-verspaeteter-meldung/details/anzeige/
Zitat:Denn der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird. Dieses Ruhen entfällt nur dann, wenn innerhalb einer Woche, nachdem man krank geworden ist, die ärztliche Bescheinigung bei der Krankenkasse eingeht. Geht die Bescheinigung später ein, gibt es erst Krankengeld ab dem Tag des Zugangs bei der Krankenkasse.
#11
Antwort vom 15. Mai 2020 | 17:49
Von
Status: Unbeschreiblich (31950 Beiträge, 5626x hilfreich)
Da du es gern so genau haben willst:ZitatWas versteht man denn nicht an dem Gesetzestext? :
Der § 49 SGB V hat überhaupt keinen Absatz 5.
Bei mir nicht.ZitatHier mag der irrtümliche EIndruck entstanden sein, die KK zahle rückwirkend. :
#12
Antwort vom 15. Mai 2020 | 18:05
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 510x hilfreich)
ZitatDer § 49 SGB V hat überhaupt keinen Absatz 5. :
Absatz 1 Nummer 5 des zitierten Paragraphen sagt eindeutig aus, dass der Fragesteller sich Briefumschlag und Porto sparen kann. Ich verstehe nicht, wieso man nachstehende Ratschläge erteilt:
ZitatBitte zur KK schicken. :
Kannst Du mir das bitte einmal genau erläutern? Geht es Dir lediglich hierum, möglichst viele Antworten, mögen sie auch noch so falsch sein, zu erteilen?
ZitatBei mir nicht. :
Das wundert mich nach allem nicht mehr. Selbstverständlich zahlt der Krankenkasse rückwirkend (und nicht im Voraus) Krankengeld, sofern denn die Voraussetzungen vorliegen.
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