Krankheitstage wurden nicht bezahlt

14. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
BigD on da block
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)
Krankheitstage wurden nicht bezahlt

Hallo Leute,

Folgendes:

Ich hatte am 11.03.2020 eine Tätigkeit aufgenommen und wurde leider wegen der Coronakrise am 30.03.2020, zum 9.04.2020 gekündigt (14 Tage Kündigungsfrist ).

Leider war ich genau vom 30.3.2020 bis einschließlich 9.04.2020 krankgeschrieben. AU Bescheinigung habe ich per Email an die Firma gesendet, und bekam auch eine Bestätigung dass die alles erhalten haben.

Nun, merke ich heute das keine meiner krankheitstage Bezahlt wurden.

Ist das alles soweit in Ordnung oder müssten die Tage auch bezahlt werden?

MfG

-- Editiert von BigD on da block am 14.05.2020 16:33

-- Editiert von BigD on da block am 14.05.2020 16:34

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

In den ersten 4 Wochen einer Beschäftigung gibt es keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ersatzweise bekommst du von der Krankenkasse Krankengeld.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Erst einmal ist das so in Ordnung.

Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle werden erst nach 4 Wochen im Arbeitsverhältnis erworben.

Allerdings kannst Du bei diener Krankenkasse beantragen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigD on da block
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Erst einmal ist das so in Ordnung.

Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle werden erst nach 4 Wochen im Arbeitsverhältnis erworben.

Allerdings kannst Du bei diener Krankenkasse beantragen.



Danke für die Antwort.
Der zuständige personaldisponent sagte mir das ich die bezahlt bekommen werde.
Naja, kann ich die Bescheinigungen bei der Krankenkasse Trotzdem nachreichen oder ist die Frist dafür abgelaufen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von BigD on da block):
Naja, kann ich die Bescheinigungen bei der Krankenkasse Trotzdem nachreichen oder ist die Frist dafür abgelaufen?
Bitte zur KK schicken.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bitte zur KK schicken.


Weswegen das genau?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von BigD on da block):
Naja, kann ich die Bescheinigungen bei der Krankenkasse Trotzdem nachreichen oder ist die Frist dafür abgelaufen?



Nach § 49 Abs. 5 SGB V ist die Meldefrist abgelaufen.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 15.05.2020 07:40

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Weswegen das genau?
Es spricht nichts dagegen, die AUB trotzdem zur KK zu schicken.
Zitat (von Ratsuchender@123net):
Nach § 49 Abs. 5 SGB V ist die Meldefrist abgelaufen.
Deswegen genau nicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__49.html

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es spricht nichts dagegen, die AUB trotzdem zur KK zu schicken.


Die Frage ist nicht, was dagegen spricht, sondern dafür. Der Fragesteller kann sich die 0,80 EUR für ein Postwertzeichen schlichtweg sparen.

Zitat (von Anami):
Deswegen genau nicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__49.html


Nein, eben nicht. Was versteht man denn nicht an dem Gesetzestext?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Was versteht man denn nicht an dem Gesetzestext?


Auch wenn mal wieder unnötigerweise provokativ gefragt, schließe ich mich der Frage an.

Der Gesetzestext ist doch eindeutig.

Frage an den TS. warum wurde die AU nicht auch sofort der KK gemeldet?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Hier mag der irrtümliche EIndruck entstanden sein, die KK zahle rückwirkend. Dem ist aber nicht so, gezahlt wird ab dem Meldedatum für die Zukunft.

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/krankenversicherung/themen/beitrag/ansicht/krankenversicherung/kein-krankengeld-bei-verspaeteter-meldung/details/anzeige/

Zitat:
Denn der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird. Dieses Ruhen entfällt nur dann, wenn innerhalb einer Woche, nachdem man krank geworden ist, die ärztliche Bescheinigung bei der Krankenkasse eingeht. Geht die Bescheinigung später ein, gibt es erst Krankengeld ab dem Tag des Zugangs bei der Krankenkasse.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Was versteht man denn nicht an dem Gesetzestext?
Da du es gern so genau haben willst:
Der § 49 SGB V hat überhaupt keinen Absatz 5.

Zitat (von altona01):
Hier mag der irrtümliche EIndruck entstanden sein, die KK zahle rückwirkend.
Bei mir nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der § 49 SGB V hat überhaupt keinen Absatz 5.


Absatz 1 Nummer 5 des zitierten Paragraphen sagt eindeutig aus, dass der Fragesteller sich Briefumschlag und Porto sparen kann. Ich verstehe nicht, wieso man nachstehende Ratschläge erteilt:

Zitat (von Anami):
Bitte zur KK schicken.


Kannst Du mir das bitte einmal genau erläutern? Geht es Dir lediglich hierum, möglichst viele Antworten, mögen sie auch noch so falsch sein, zu erteilen?

Zitat (von Anami):
Bei mir nicht.


Das wundert mich nach allem nicht mehr. Selbstverständlich zahlt der Krankenkasse rückwirkend (und nicht im Voraus) Krankengeld, sofern denn die Voraussetzungen vorliegen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.757 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen