Hallo,
Frau A wird als Krankheitsvertretung für Herrn B eingestellt.
Wortlaut: Frau A ist befristet als...(Tätigkeit) bei Firma...als Krankheitsvertretung von Herrn B eingestellt. Das AV endet 1 Tag vor Dienstantritt von Herrn B.
Frage: Herr B hat nach längerer Krankheit gekündigt, er war nicht mehr zum Dienst erschienen. Frau A wurde gekündigt. Handelt es sich hierbei schon um ein unbefristetes AV, da ja Herr B laut AV seinen Dienst erst antretten sollte dan endet erst auch das AV von Frau A.
Krankheitsvertretung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
nein, ich denke nicht, dass es sich durch die kündigung des vertretenen ein unbefristeter vertrag zustande kommt. vielmehr, scheint mir, ist der vertretungsgrund schlichtweg entfallen.
-----------------
""
quote:
Frau A wurde gekündigt.
Wie lange war Frau A dort beschäftigt und wieviel Zeit ist seit der Kündigung des Vertrages mit A vergangen?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Frau A war 3 Jahre beschäftigt. Klage wurde eingereicht.
-----------------
""
ich glaube das der Vertretungsgrund nicht weggefallen ist, da hätte sich der AG nicht so festlegen sollen das das AV erst bei Dienstantritt endet.
-----------------
""
meiner Meinung nach ist der Hinweis auf das mögliche Ausscheiden des erkrankten Mitarbeiters wichtig, wenn er selbst nur befristet beschäftigt oder schwer erkrankt ist. Kehrt der erkrankte Mitarbeiter nicht zurück, muss ohne diesen Hinweis die Ersatzkraft möglicherweise über die Krankheitsvertretung hinaus dauerhaft beschäftigen.
Jemand anderer Meinnung?????
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
17 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
24 Antworten