Krankheitsvertretung

30. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.02.2011 12:16:04
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankheitsvertretung

Hallo,

Frau A wird als Krankheitsvertretung für Herrn B eingestellt.

Wortlaut: Frau A ist befristet als...(Tätigkeit) bei Firma...als Krankheitsvertretung von Herrn B eingestellt. Das AV endet 1 Tag vor Dienstantritt von Herrn B.

Frage: Herr B hat nach längerer Krankheit gekündigt, er war nicht mehr zum Dienst erschienen. Frau A wurde gekündigt. Handelt es sich hierbei schon um ein unbefristetes AV, da ja Herr B laut AV seinen Dienst erst antretten sollte dan endet erst auch das AV von Frau A.

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5 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

nein, ich denke nicht, dass es sich durch die kündigung des vertretenen ein unbefristeter vertrag zustande kommt. vielmehr, scheint mir, ist der vertretungsgrund schlichtweg entfallen.

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Frau A wurde gekündigt.


Wie lange war Frau A dort beschäftigt und wieviel Zeit ist seit der Kündigung des Vertrages mit A vergangen?

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#3
 Von 
guest-12312.02.2011 12:16:04
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Frau A war 3 Jahre beschäftigt. Klage wurde eingereicht.

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#4
 Von 
guest-12312.02.2011 12:16:04
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich glaube das der Vertretungsgrund nicht weggefallen ist, da hätte sich der AG nicht so festlegen sollen das das AV erst bei Dienstantritt endet.

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#5
 Von 
guest-12312.02.2011 12:16:04
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

meiner Meinung nach ist der Hinweis auf das mögliche Ausscheiden des erkrankten Mitarbeiters wichtig, wenn er selbst nur befristet beschäftigt oder schwer erkrankt ist. Kehrt der erkrankte Mitarbeiter nicht zurück, muss ohne diesen Hinweis die Ersatzkraft möglicherweise über die Krankheitsvertretung hinaus dauerhaft beschäftigen.

Jemand anderer Meinnung?????

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