Krankmeldung, weil Urlaub nicht gewährt. Können wir kündigen?

31. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Felixx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankmeldung, weil Urlaub nicht gewährt. Können wir kündigen?

Wir, (mein Mann und ich) ein kleiner Betrieb mit einer Angestellten. Da ihr ein Urlaubstag verwehrt wurde (Mein Mann fällt wegen Krankheit schon 6 Wochen aus, Krankenhaus)der betrieblich einfach nicht durchzuführen war, bekommen wir nun promt eine Krankmeldung, gleich über 14 Tage.
OK wir dürfen ihr sofort und ohne Gründe kündigen.
Dürfen wir auch sofort eine neue Einstellen?

Anmerken möchte ich noch, dass Sie im Vorfeld schon sehr beleidigend und anmaßend war, es kam auch schon vor, dass Sie arbeiten (wie z.B. Ablage) verweigerte.

Vielen Dank für Euere Antworten

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Fristlos kündigen, alle Gründe anführen, auch die Arbeitsverweigerung. Arbeitsgerichte, so arbeitnehmerfreundlich wie sie sonst sind, sehen Krankmeldungen bei Urlaubsverweigerung nicht besonders gerne.
Die normale fristgerechte Kündigung gleich hinterherschieben wegen Fristenlauf.
Wenn dann die fristlose Kündigung verworfen wird, ist wenigstens die fristgerechte Kündigung wirksam

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen