Hallo,
habe eine Verständnisfrage.
Mein Kind (2,5) ist krank und ich habe ein AU für mich und ihn vom KiA.
Leider akzeptiert mein AG - Anwalt - das nicht so ganz und ich muss trotzdem arbeiten (AU akzeptiert er, jedoch zeigt er seinen Unmut und lässt mich wissen, dass ich ersetzbar bin usw. Psychospielchen eben!)
Für das Kind musste ich eine Betreuung suchen (Familie die teilw. selber krank macht damit ich arbeiten gehen kann).
Jetzt meine Frage: wenn ich trotz AU arbeiten gehe, sind das dann Überstunden? Eigentlich hätte ich gar nicht auf Arbeit sein sollen, oder sehe ich das falsch?
Diese Situation kam nun das 2.x vor und künftig werde ich das nicht mehr akzeptieren.
Freue mich auf Antworten.
MfG
Krankmeldung + trotzdem arbeiten = Überstunden?
20. Oktober 2021
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Frage vom 20. Oktober 2021 | 10:44
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 5x hilfreich)
Krankmeldung + trotzdem arbeiten = Überstunden?
#1
Antwort vom 20. Oktober 2021 | 11:06
Von
Status: Unbeschreiblich (42855 Beiträge, 14793x hilfreich)
Nein, keine Überstunden.
wirdwerden
#2
Antwort vom 20. Oktober 2021 | 12:09
Von
Status: Heiliger (20386 Beiträge, 7373x hilfreich)
Nein - keine Überstunden.
Wenn du trotz AU arbeiten gehst, setzt du dich über die AU-Bescheinigung hinweg und tust nichts anderes, als deiner Arbeitspflicht nachzukommen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Oktober 2021 | 14:28
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6071x hilfreich)
Es ist deine Entscheidung, du hast eine AU, du musst eben nicht arbeiten.Zitat :Leider akzeptiert mein AG - Anwalt - das nicht so ganz und ich muss trotzdem arbeiten
Ja, das sagt sich natürlich leicht wenn man nicht selbst betroffen ist aber irgendwo muss man dem AG auch seine Grenzen aufzeigen.
#4
Antwort vom 20. Oktober 2021 | 14:46
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 5x hilfreich)
Danke für die vielen Antworten.
Dann ärgere ich MICH jetzt doppelt. Meine AU wird nämlich an meine Krankenkasse geschickt und die bezahlen meinen Lohn, welcher weniger ausfällt als von meinem AG.
#5
Antwort vom 20. Oktober 2021 | 15:27
Von
Status: Schüler (429 Beiträge, 71x hilfreich)
Zitat :Meine AU wird nämlich an meine Krankenkasse geschickt und die bezahlen meinen Lohn, welcher weniger ausfällt als von meinem AG.
Das ist nicht deine AU, sondern ein Kinderkrankenschein. Dort gibst du an, dass niemand dein Kind betreuen kann und dann bekommst du von der KK fast deinen Nettolohn ausgezahlt.
Bei einer "normalen" AU gibt es ja die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Aber du bist ja nicht krank, sondern dein Kind.
Wenn du ganz normal arbeiten gehst, muss dein AG dich auch ganz normal bezahlen.
Zahlt dir die KK trotzdem zusätzlich Geld aus, musst du mit der KK klären, dass du doch nicht dein Kind betreut hast.
-- Editiert von car4000 am 20.10.2021 15:28
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