Krankmeldung + trotzdem arbeiten = Überstunden?

20. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
farbenfrohxx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 5x hilfreich)
Krankmeldung + trotzdem arbeiten = Überstunden?

Hallo,

habe eine Verständnisfrage.

Mein Kind (2,5) ist krank und ich habe ein AU für mich und ihn vom KiA.
Leider akzeptiert mein AG - Anwalt - das nicht so ganz und ich muss trotzdem arbeiten (AU akzeptiert er, jedoch zeigt er seinen Unmut und lässt mich wissen, dass ich ersetzbar bin usw. Psychospielchen eben!)

Für das Kind musste ich eine Betreuung suchen (Familie die teilw. selber krank macht damit ich arbeiten gehen kann).

Jetzt meine Frage: wenn ich trotz AU arbeiten gehe, sind das dann Überstunden? Eigentlich hätte ich gar nicht auf Arbeit sein sollen, oder sehe ich das falsch?

Diese Situation kam nun das 2.x vor und künftig werde ich das nicht mehr akzeptieren.

Freue mich auf Antworten.

MfG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nein, keine Überstunden.

wirdwerden

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Nein - keine Überstunden.
Wenn du trotz AU arbeiten gehst, setzt du dich über die AU-Bescheinigung hinweg und tust nichts anderes, als deiner Arbeitspflicht nachzukommen.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von farbenfrohxx):
Leider akzeptiert mein AG - Anwalt - das nicht so ganz und ich muss trotzdem arbeiten
Es ist deine Entscheidung, du hast eine AU, du musst eben nicht arbeiten.
Ja, das sagt sich natürlich leicht wenn man nicht selbst betroffen ist aber irgendwo muss man dem AG auch seine Grenzen aufzeigen.

Signatur:

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#4
 Von 
farbenfrohxx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten.

Dann ärgere ich MICH jetzt doppelt. Meine AU wird nämlich an meine Krankenkasse geschickt und die bezahlen meinen Lohn, welcher weniger ausfällt als von meinem AG.

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#5
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von farbenfrohxx):
Meine AU wird nämlich an meine Krankenkasse geschickt und die bezahlen meinen Lohn, welcher weniger ausfällt als von meinem AG.


Das ist nicht deine AU, sondern ein Kinderkrankenschein. Dort gibst du an, dass niemand dein Kind betreuen kann und dann bekommst du von der KK fast deinen Nettolohn ausgezahlt.
Bei einer "normalen" AU gibt es ja die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Aber du bist ja nicht krank, sondern dein Kind.

Wenn du ganz normal arbeiten gehst, muss dein AG dich auch ganz normal bezahlen.
Zahlt dir die KK trotzdem zusätzlich Geld aus, musst du mit der KK klären, dass du doch nicht dein Kind betreut hast.

-- Editiert von car4000 am 20.10.2021 15:28

Signatur:

- car4000 -

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