Krankmeldung 3 Tage frist

29. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
go615325-97
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankmeldung 3 Tage frist

Hallo

Ich habe eine frage was die 3 Tage Regelung zum abgeben einer Krankmeldung angeht.
Letzten Freitag bin ich von der Arbeit 2h früher abgehauen um einen Arzttermin war zunehmen. Die 2h stunden habe ich an der Stempeluhr aus gestempelt wie es mit dem AG abgesprochen war. Der Arzt hat mich dann nach einer Op von Freitag bis einschließlich Dienstag krankgemeldet.
Den Samstag hatte ich frei gehab.
Bin ich für den AG jetzt ab Sonntag krankgeschrieben oder schon ab Freitag ?
Ab wann gelten jetzt die 3 Tage ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119361 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von go615325-97):
Ich habe eine frage was die 3 Tage Regelung zum abgeben einer Krankmeldung angeht.

Da wäre relevant was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen findet.
Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.



Zitat (von go615325-97):
Bin ich für den AG jetzt ab Sonntag krankgeschrieben oder schon ab Freitag ?

Falls damit die AU gemeint sein sollte - einfach mal lesen, da steht es drauf ab wann diese gilt.

Im übrigen gilt auch da: es wäre relevant was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen findet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17353 Beiträge, 6462x hilfreich)

Zitat (von go615325-97):
Ab wann gelten jetzt die 3 Tage ?

Ab dem Freitag.

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#3
 Von 
fisch60
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von go615325-97):
Der Arzt hat mich dann nach einer Op von Freitag bis einschließlich Dienstag krankgemeldet.


Und was ist daran nicht zu verstehen. :grins:

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat (von go615325-97):
Ich habe eine frage was die 3 Tage Regelung zum abgeben einer Krankmeldung angeht.


Welche 3-Tage-Reglung zum Abgeben der Krankmeldung ist gemeint? Ist hier § 5 Abs. 1 EntgFG gemeint? Wenn ja, dann hat man den falsch verstanden.

Wenn man länger als 3 Tage krank geschrieben ist, dann muss die AU-Bescheinigung spätestens am nächsten Arbeitstag vorgelegt werden. Für die Vorlage der AU-Bescheinigung hat man also keine 3 Tage Zeit.

Zitat (von go615325-97):
Der Arzt hat mich dann nach einer Op von Freitag bis einschließlich Dienstag krankgemeldet.


Das sind schon 5 Tage und selbst wenn der Freitag nicht mitgerechnet werden würde, wären es 4 Tage.

Zitat (von go615325-97):
Bin ich für den AG jetzt ab Sonntag krankgeschrieben oder schon ab Freitag ?


Wieso ab Sonntag? Die Frage wäre, ob Du ab Freitag oder ab Samstag krankgeschrieben bist. Dass der Samstag arbeitsfrei war, spielt keine Rolle.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17353 Beiträge, 6462x hilfreich)

Zitat (von EntFG):
§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. ...

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

blaubär, mal wieder volle Zustimmung. Noch in Ergänzung: nur weil man arbeitsunfähig ist, bedeutet das ja nicht, dass man nicht arbeiten darf. Der Arbeitnehmer ist zwar ab Freitag arbeitsunfähig geschrieben, hat aber den Freitag gearbeitet, also sollte dieser Tag auch nicht als Fehltag erfasst werden, sondern als Arbeitstag.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31907 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von go615325-97):
was die 3 Tage Regelung zum abgeben einer Krankmeldung angeht.
Wann hast du den Schein denn nun abgegeben?
Heute?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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