Krankmeldung - Bin ich tatsächlich verpflichtet mich regelmäßig zu melden?

10. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lilly Negrasus
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankmeldung - Bin ich tatsächlich verpflichtet mich regelmäßig zu melden?

Ich bin seit 7 Wochen krankgeschrieben und habe mich am 1. Tag und auch mit der Folgekrankmeldung ordungsgemäß telefonisch bei meinem Arbeitgeber gemeldet. Nun hat dieser mich wissen lassen, dass ich mich regelmäßig bei ihm zu melden habe, trotz steter Folgemeldung des behandelnden Arztes.Sollte ich dies nicht tun hätte das arbeitsrechtliche Folgen für mich. Bin ich tatsächlich verpflichtet mich regelmäßig zu melden?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Sehr ungewöhnlich. Die Rechtsgrundlage ist mir fremd.
Ich würde den AG schriftlich auffordern, Ihnen das bitte einmal schriftlich zu geben und die Rechtsgrundlage zu benennen.
Habe den Verdacht, dass Sie dann Ruhe haben.

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#2
 Von 
guest-12316.03.2011 12:37:07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde aus einer Mücke keinen Elefanten machen. Damit meine ich, ein Anruf kostet ja nicht so viel Aufwand, warum sich unnötig das Verhältnis zum AG vermiesen?

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#3
 Von 
Lilly Negrasus
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hamburgerin, der Ag hat mich dies diese Woche bereits schriflich wissen lassen.Mit dem Wortlaut: Melden Sie sich nicht, so hat das arbeitsrechtliche Konzequenzen für Sie. Friststzung war bis gestern.

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#4
 Von 
rada
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 35x hilfreich)

ich bin der Meinung, das der Arbeitgeber im Recht ist, wie kann der AG denn wissen wie lange die Krankmeldung ständig verlängert wird?!

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2015x hilfreich)

... es ist doch so, dass man verpflichtet ist, dem AG unverzüglich die verhinderung und deren voraussichtliche dauer anzuzeigen. m.a.w.: wenn ich in serie jeweils 14 tage krank geschrieben würde, müsste ich zum ende jeder krankschreibung bescheid geben, dass es damit nicht getan ist, dass weitere krankschreibung zu erwarten ist und voraussichtlich wieder 14 tage. kollegial wird man ja ohnehin informieren 'hallo leute, mich hats bös erwischt und er doktor meint, unter sechs wochen wird das wohl nicht abgehen' (oder so).

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

'Melden Sie sich nicht, so hat das arbeitsrechtliche Konzequenzen für Sie.'

Das sind die Folgen, die der AG 'androht' ... und was hat er davor geschrieben?

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