Hallo zusammen,
habe mal ne Frage bzgl. Meldefrist bei einer Krankmeldung. Wie lange vorher muss man sich am Tag krank melden, wenn die Schicht z.B. um 18 Uhr beginnt. Reicht es auch wenn man erst um 17 Uhr anruft? Gibt es da eine Grundlage. Es heißt ja nur unverzüglich anzuzeigen.
Danke für die Antworten.
Gruß
Stefan
Krankmeldung - Reicht es auch wenn man erst um 17 Uhr anruft?
Bei normaler Arbeitszeit, also nicht Schicht, heißt es immer, man muss sich bis 10 Uhr spätestens gemeldet haben. Eigentlich macht man das aber zum Arbeitsbeginn. Wenn ich um 8.oo Uhr anfange und bin krank, rufe ich um 8 Uhr an. Vorher wäre ja auch gar keiner da.
Wenn die Schicht umm 18.00 Uhr beginnt sollte 17.00 Uhr auf jedenfall reichen. Wenn Du das aber schon morgens weißt, ist es ja auch keine Problem schon dann anzurufen, eben unmittelbar nach Kenntnis.
Bei Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer UNVERZÜGLICH,
also am ersten Tag der Erkrankung zu Arbeitsbeginn bzw. in den ersten Arbeitsstunden, mitteilen. Unverzüglich bedeutet, wenn Sie definitiv wissen, dass Sie nicht zur Arbeit gehen können, müssen Sie anrufen.
Ich denke, der Arbeitgeber soll eine Chance kriegen, den fehlenden Arbeitnehmer bei Bedarf vertreten zu lassen. Wenn Sie morgens wissen, dass Sie abends nicht zur Arbeit erscheinen können, weil Sie krank sind, müssen Sie ihn auch morgens anrufen.
Wenn Sie das aber noch nicht mprgens wußten, reicht auch die Meldung am Nachmittag
-- Editiert von hamburgerin01 am 28.05.2005 00:51:30
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Hallo !
Schließe mich hamurgerin01 an.
Z. B. eine Magen und Darm- Grippe muß nicht schon am Morgen auftreten..... etc.
Also keinen Streß !
Gruß mbo
Und jetzt?
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