Krankmeldung/ Verhalten im Urlaub

21. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Nubbi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankmeldung/ Verhalten im Urlaub

Hallo alle miteinander,

nachdem ich heute mal wieder ein Schreiben auf der Arbeit erhalten habe, welches mir nicht gerade Gesetzmäßig vorkam, wollte ich euch nun mal fragen wie ihr so darüber denkt.

Das Schreiben befasst sich im Wesentlichen mit dem Verhalten im Krankheitsfall und bei Urlaub.

Hier mal die Punkte die mich etwas stutzig machen:

Bis vor kurzem war es so, das wir uns im Krankheitsfall bei unserer Vorarbeiterin Krank melden mussten, diese ist immer vor Ort und macht auch die Planung für die Arbeit. Heute wurde uns in dem besagten Scrheiben mitgeteilt, dass wir uns von nun an bei der Objektleiterin Krankmelden müssen, also die Vorgesetzte von unserer Vorarbeiterin. Dürfen die das so machen oder reicht es weiterhin aus wenn ich meiner Vorarbeiterin bescheid gebe?

Desweiteren wird in diesem Schreiben darauf bestanden das man während der Krankheit ständig erreichbar ist.

Nun zum Urlaub: Im Schreiben wurde darauf hingewiesen das ich einen Tag vor meinem Urlaub meine Objektleiterin nochmal darüber zu informieren habe, genauso wäre das vor dem Arbeitsantritt nach dem Urlaub. Ist das nicht reine Schikane? Die haben alle Urlaubsanträge vor Ort, also können die mich so zwingen meine Telefonkosten in die höhe zu schießen?


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

quote:
also können die mich so zwingen meine Telefonkosten in die höhe zu schießen?


Bei wem du dich krank meldest ist doch egal,warum sollen da mehr Kosten anfallen. Und vor und nach dem Urlaub kannst du von der Arbeit aus machen.

Wer für dich in der Firma zuständig ist entscheidet immer noch dein Chef.

Du musst ja oft krank sein das dich so was stören kann :-)

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#2
 Von 
Nubbi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine kosten werden aus dem Grund in die höhe gehen, da ich meine Objektleiung morgens um 4 wenn ich arbeite nicht erreiche...somit müsste ich jawohl noch meine Vorarbeiterin informieren da diese ja die Planungen macht.

VIele kranke? Ne ganz im Gegenteil....

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

Wenn ich jemand nicht erreiche, kostet mich das nichts.

Aber du kannst ja einfach mal den Vorgesetzten fragen wie es sich das vorstellt.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
Dürfen die das so machen oder reicht es weiterhin aus wenn ich meiner Vorarbeiterin bescheid gebe?


Klar darf das der Arbeitgeber bestimmen, bei wem du dich zu melden hast.

quote:
Desweiteren wird in diesem Schreiben darauf bestanden das man während der Krankheit ständig erreichbar ist.


Das ist eine Forderung, die man nicht erfüllen muss (und mitunter auch nicht erfüllen kann).

quote:
Ist das nicht reine Schikane?


Zumindest das wieder Melden bei Beendigung des Urlaubs ist für mich verständlich. Man könnte ja auch irgendwo im Ausland sitzen und z.B. wegen Vulkanasche am Heimflug gehindert sein.

MfG

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#5
 Von 
Nubbi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wäre eine spezielle Situation bei der man sich melden MUSS da man seine Arbeit ja nicht antreten kann, ist ja ähnlich wie im Krankheitsfall.



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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

@nubbi,
stellen Sie doch einfach dem Arbeitgeber am besten schriftlich ein paar Fragen:

1. Arbeitsantritt ist um 4.00 Uhr morgens und ich muß mich vor Arbeitantritt bei der Objektleiterin krankmelden.
Ab wann kann ich diese verbindlich telefonisch erreichen?
Was muß ich tun, wenn ich die O. nicht erreiche?

2. Eine ständige Erreichbarkeit des Arbeitnehmers während einer Krankschreibung entbehrt jeder Rechtsgrundlage!

Da hilft die Nachfrage an den Arbeitgeber, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Forderung beruht. Sowas gibt es nicht, und somit dürfte da kein Problem entstehen.

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