Guten Abend zusammen,
muß man dem AG außer der vorraussichtlichen Dauer der Krankheit irgendeine Auskunft geben ?
Mein Chef fragt immer "Was hamse denn ?" und fängt dann an dummes Zeug zu reden. Das kotzt mich an. Ich möchte gerne beim nächstenmal nur sagen das ich darüber keine Auskunft geben muß. Jetzt die Frage an Euch: Reicht das ?
Mein Chef ist eh ein.......(-;
Keiner kommt mit ihm klar und gelästert wird dann immer über denjenigen der Krank ist und natürlich über den Grund der Krankheit.
P.S. In welchem Gesetztesbuch steht das ? Hat er die Möglichkeit beim Arzt anzurufen ? (Ärztliche Schweigepflicht).
Vielen Dank im vorraus !!!
Krankmeldung: Worüber muß man den AG informieren ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
auf der krankmeldung steht auch nur die dauer die arbeitsunfähigkeit, nur auf dem schein für die krankenkasse steht der grund u. dort auch nur als ne nummer. vondaher muss es meiner meinung nach dem AG genügen das der arzt für arbeitsunfähig hält.
das hab ich jetzt nach ein bissel googeln gefunden.
Die Anzeige muss keine Angaben über die Art und Ursache der Erkrankung enthalten.Die Frage hiernach muss der Mitarbeiter auch nicht beantworten. Zwar sollen Sie als Arbeitgeber sich im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht um Ihre Mitarbeiter kümmern. Dieses Interesse ist aber begrenzt. Ihr Auskunftsanspruch als Arbeitgeber findet seine Grenze im allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters. Die Privatsphäre des Arbeitnehmers, sein Persönlichkeits-recht, ist als Grundrecht geschützt (Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz).
quelle:. http://www.recht-und-fuehrung.de/arbeitsrecht/themen-a-z/artikel00983.html
-- Editiert von pOtH am 28.10.2004 23:00:31
M.E. ist es ausreichend dem AG rechtzeitig (s.o.Beitrag) die Arbeitsunfähigkeit als solche mitzuteilen und als Nachweis das ärztl. Attest beizubringen. Der Rest fällt unter Persönlichkeitsschutz und geht den AG nix an, Schon gar nicht kann dieser von dem Sie behandelnden Mediziner eine Auskunft verlangen, denn hier gilt die ärztliche Schweigepflicht.
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da schon jemand dazwischen gepostet hat editier ich jetzt mal net hier ein beispiel aus dem link:.
Persönlichkeitsrecht geht vor Interesse
Zum wiederholten Male meldet sich Ihre Verkäuferin Gabi Z. wegen Krankheit ab. Als sie wieder zur Arbeit kommt, fragen Sie sie besorgt nach Art und Ursache ihrer häufigen Kurzerkrankungen.
Folge: Als fürsorglicher Arbeitgeber dürfen Sie diese Frage zwar stellen, jedoch muss Gabi Z. sie nicht beantworten. Aus der Nichtbeantwortung dürfen Sie keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen ziehen. Hier geht das Persönlichkeitsrecht Ihrer Mitarbeiterin vor. Arbeitsrechtliche Konsequenzen verbietet im Übrigen das Maßregelungsverbot (§ 612 a BGB
).
Vielen Dank für die Info`s und die Mühe.
Schönen Abend noch !!! (-;
Es geht den Arbeitgeber grundsächlich nichts an, warum man sich krank meldet.
Anders bei Krankheiten,die das Arbeitsverhältnis berühren können, ist man dem Arbeitgeber sehr wohl auskunftpflichtig gegenüber,bspw:ansteckende Krankheit im Lebensmittelbetrieben.
Gruss
T
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