Krankmeldung - Kollegin seit 3 Monaten krank. Krankmeldung kommt von Arzt der weit weg ansässig ist

5. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Alexis_cat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankmeldung - Kollegin seit 3 Monaten krank. Krankmeldung kommt von Arzt der weit weg ansässig ist

Hallo,
wir haben eine Kollegin die sehr oft krank ist, jetzt aktuell seit 3 Monaten. Es kommt immer eine Krankmeldung von einem Allgemeinmediziner mit einer von ihrem Wohnort weit entfernten Anschrift. Die Dame ist nicht erreichbar weder auf ihrem Handy noch hat sie sich gemeldet. Müssen wir das so hinnehmen?Oder was kann man da von einer Kollegin verlangen?
Danke für eine Antwort.

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"BS"

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

als Kollegin kannst du da gar nichts machen. Allenfalls der Chef könnte was machen. Wer krank ist, hat sich nämlich zu erholen und hat dementsprechend zu Hause zu sein (Abgesehen von Spaziergängen und Einkäufen etc). Wenn sie tatsächlich krank feiert, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Es ist aber auch abhängig von der Krankheit. Bei einem, der Nervenkrank ist, kann sogar eine Reise als Erholung dienen, aber das ist dann schon sehr einzelfallabhängig.

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"justice"

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo Alexis, sie schickt doch aber noch irgendwelche Bestätigungen vom Arzt? Oder? Wo sie da arztmäßig hingeht, ist egal. Sie hat ja freie Arztwahl.

Ihr bzw. der AG könnte sich auch mal mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und die AU durch den MdK überprüfen lassen.

MfG

-- Editiert von venotis am 05.01.2006 18:24:36

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@venotis

sag mal, wieso dürfen kollegen wissen, von welchem arzt und welcher fachrichtung ein anderer seine au bekommt? fällt so etwas nicht unter vertauliche daten?

danke für die antwort.

sunbee

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@sunbee irgendwie ging ich (fälschlicherweise :( davon aus, dass Alexis als Arbeitgeber/Personaler o.ä. fragt.

Ja, das sind Daten, die die Kollegen (eigentlich*) nichts angehen.

* = ... doch grau ist alle Theorie ... (frei nach ???)

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@venotis

hauptsache der bart ist nicht grau in 11 monaten und 19 tagen!! ;)

sunbee

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@sunbee den Bart werd ich mir erst kurz vor dem Ereignis zulegen (oder empfiehlt es sich die im Winterschlussverkauf billig im Dutzend zu kaufen? ;) )

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@venotis

<img src=http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/d050.gif></img>

sunbee

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#8
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ich wäre mal da vorsichtig. Es kommt immer mal wieder vor, das man wenn man krank ist zu Muttern geht und sich pflegen lässt. Und folglich auch unter der eigenen Telefonnummer nicht erreichbar ist. Auch ein Handy muss keineswegs eingeschalten werden, das kann sogar dem Genesungsprozess nicht förderlich sein. Als Kollege habt ihr da keinerlei Rechte und das fällt unter den Datenschutz zu dem der Arbeitgeber verpflichtet ist. klar, irgendjemand macht die Post auf und sieht die AU, aber auch der ist eigentlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Da die Krankenkasse in diesem Fall auch wohl schon Krankengeld zahlt (Entgeltfortzahlung 6 Wochen) schauen die schon hin, ob die Diagnose noch für diesen Zeitraum akzeptabel ist. Ich selbst hab das früher auch mal bei einer Kasse gemacht, und wenn wir z.B. einen Allgemeinmediziner hatten, der wegen grippalem Infekt so lange krankschrieb wurde zum MDK vorgeladen. Ich hab einfach den Eindruck, ihr mögt die Frau eben nicht.

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"Chylla"

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#9
 Von 
Alexis_cat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich frage als Arbeitgeber, die Krankmeldung
geht auf meinem Tisch ein. Und ich finde es einfach unkollegial weil ja alle anderen die Arbeit miterledigen müssen. Ich kann ja auch überhaupt nicht planen, da die Kollegin sich weder bei mir noch bei den Kollegen meldet.
Gruß

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"BS"

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#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@alexis_cat

klar ist es für den ag nicht angenehm, aber für die kranke wohl auch nicht, oder?
du hast als ag die möglichkeit den mdk einzuschalten, wenn die gkv das nicht schon getan hat, bevor sie kk zahlt! aus der au geht ja nicht hervor, ob sie in kurativer behandlung ist, dann würde trotzdem der allgemeinmediziner weiter krank schreiben.

schreib doch einen freundlichen brief indem du deine an fragst, ob schon abzusehen ist, wann sie gesund sein wird.


sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 05.01.2006 23:29:28

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#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Wie bereits geschrieben -> MdK!

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#12
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Als Arbeitgeber hast Du die Möglichkeit einen Brief zu schreiben. Auf diese Weise muss er MA schon sicherstellen, dass er erreichbar ist, z.B. über einen Nachsendeantrag der Post. Der MDK kann auch nicht von Dir direkt veranlasst werden, das geht nur über die Kasse. Also einfach da mal anrufen und nachfragen, ob eine Vorladung schon stattgefunden hat. Allerdings ist es oft so, dass die Behandlung schon durch einen Facharzt gemacht wird, die AU aber vom Allgemeinmediziner kommt. Besonders bei gynälologischen Beschwerden, Onko und Psychiater wird das so gewünscht. Oder auch bei Aufnahme in einer ambulanten Psychiatrischen Tagesklinik.

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"Chylla"

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