Krankmeldung...

5. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Krankmeldung...

Ein seit einem Jahr erkrankter Arbeitnehmer, A., nutzt weder Emsil noch whatsapp. Jedes mal, wenn die Krankschreibung verlängert wurde, hat er den Arbeitgeber angerufen (und sich teils Sprüche anhören müssen wie: war ja klar". Auch liess er die AU noch am selben Tag durch einen Dritten zustellen.

Jetzt hat er heute den AG telefonisch nicht erreicht , es nach einer Stunde noch einmal versucht und eine Stunde später wieder. Wir glauben, dass absichtlich niemand ran ging, da die Nummer übertragen wurde.

Leider ist A bedingt durch Schmerzen und einer eher schlechten Nacht nach der dritten Stunde eingeschlafen und wurde erst außerhalb der Geschäftszeiten des Arbeitgebers wieder wach.

Die Krankschreibung wird heute noch per Posteinwurf zugestellt. Droht trotzdem die Kündigung oder eine Abmahnung? Der Verdacht liegt nahe, dass hier versucht wird, A. Probleme zu bereiten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von H. Odensack):
Der Verdacht liegt nahe, dass hier versucht wird, A. Probleme zu bereiten.
Es liegt doch viel eher der Verdacht nahe, dass der AN A nach einem Jahr noch nicht gerafft hat, wie er seine AUB dem AG und der KK sicher und zeitnah zuzustellen hat.
Mit der guten alten Post. Klappt allermeistens. Oder eben mit Dritten. Die haben meist e-mail. Oder ein Fax. Und oft auch WhatsApp.

In aller Regel kennt man seine Arzttermine vorher, kann also Dritte noch am Tage der weiteren *Krankschreibung* informieren und um Weiterleitung bitten. Man könnte auch selbst schon den Briefumschlag für den AG vorbereiten und komplett gefüllt am gleichen Tag einwerfen.

Zitat (von H. Odensack):
Droht trotzdem die Kündigung
Ich wüsste nicht, warum. Man liest nicht, wann die AUB spätestens beim AG vorliegen muss.
Man liest auch nicht, wann er die neue AUB erhalten hat.

Eine Abmahnung könnte kommen, wenn wiederholt AUB nicht in der vereinbarten Frist beim AG sind. Egal, ob vorher telefoniert wurde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und oft auch WhatsApp.

:bang: :bang: :bang:



Zitat (von H. Odensack):
Droht trotzdem die Kündigung oder eine Abmahnung?

Klar. Die droht doch immer in solchen Problemfällen.

Wenn eines davon reinkommt muss man schauen, wie man angemessen reagiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Ich verstehe die ganze Anfrage nicht, resp. die Besorgnis.
AN hat seit 1 Jahr stetig wiederkehrende AU-Bescheinigungen, kostet die Firma also derzeit nichts.
Jetzt hat er sich einmal nicht persönlich weiter krank melden können - kein Grund, Panik zu schieben.
Natürlich könnte die Firma kündigen wegen lang andauernder Krankheit bei vmtl. eher negativer Prognose - wozu aber die Mühe machen? Und selbst wenn - es geht trotzdem weiter.
Es mag sein, dass AN dem oder jenem in der Firma auf den Keks gehen könnte und eine Bemerkung wie 'War ja zu erwarten' kann hämisch gemeint sein oder auch ganz sachlich - wenn einer ein ganzes Jahr weg ist mit AU, muss das auf alle Fälle was Ernstes sein, und das wird auch der Firma klar sein, auch wenn sie die Diagnose nicht kennt.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
:bang:
So blöd es auch klingt--- Arbeitsunfähigkeiten/Krankmeldungen über WhatsApp sind weiter verbreitet als du und deine 3 Symbole sich vorstellen können.
Und häufig akzeptieren AG das sogar. Die echte AUB kommt dann später---für die Bücher... und evtl. die Juristen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Na ja, es ist auch recht verbreitet, Schwiegermütter umzubringen, trotzdem ist es nicht legal. Und vor allen Dingen ist eine solche Form der Kommunikation nicht geeignet, gesetzliche oder vertragliche Vorgaben auszuhebeln.

Wir haben es mit einem Langzeitkranken zu tun. Der muss nicht am letzten Tag zum Arzt gehen, um sich den gelben Zettel zu holen. Das kann er auch 2-3 Tage vorher machen, dann erspart er sich den Anruf, das Teil ist fristgerecht da und gut ist.

wirdwerden

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Der Frager sagt was er nicht nutzt
Dritte nutzen oft andere Medien. Der Fragesteller schreibt von WIR. Das lässt darauf schließen, dass der Kranke Hilfe von Dritten hat.
Zitat (von Anami):
Mit der guten alten Post. Klappt allermeistens. Oder eben mit Dritten. Die haben meist e-mail. Oder ein Fax. Und oft auch WhatsApp.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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