Hallo,
habe eine Frage bezueglich einer Krankmeldung.
Ich habe mich vom 21.01.08 bis 23.01.08 Krank gemeldet, da meine Frau ein Magen/Darm Virus hatte und ich auf die Kinder aufpassen musste.
Laut Gesetz und in mein AV steht laenger als 3. Tag muss eine AU vorlegen.
Mein AG behauptet da der 21.01 ein Montag war, wird das WE mit angerechnet. Also laenger als drei Tage. Ich habe aber am WE immer frei, kein Schichtddienst.
Ist so was moeglich?
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"Gerri"
Krankmeldung - ab 3 Tage muss eine AU vorliegen. Was ist am Montag, wegen Wochenende?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
@gws
nein, arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen für arbeitstage vorliegen, nicht für freie wochenenden u.ä.
sunbee
... die sache scheint mir komplizierter:
a) du warst nicht krank - erstaunlich, dass dein AG das überhaupt so akzeptiert. insoweit ist die diskussion um den 1.: 3. krankheitstag auch müßig. (gleichwohl: dein AG hat nicht recht - es kommt auf den tag der erkrankung an. wenn ein AN am samstag krank wird, ist der montag in der tat der dritte tag, wenn er aber montagmorgen feststellt, dass der nicht arbeiten kann, dann ist das der erste tag).
b) das eigentliche thema wäre (bezahlte oder unbezahlte) freistellung von der arbeit zur kinderbetreuung. ein wahrlich unübersichtliches terrain.
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Hallo,
danke fuer die Antworten. Mein AG ist eigentlich sehr kollegial. Mir wurden halt 3 Minus Tage dafuer angerechnet. Womit ich aber nicht einverstanden bin. Die Erkrankung wurde tatsaechlich Montag (sehr frueh) festgestellt.
Da meine Frau aber nicht beschaeftigt ist, wurde kein AU ausgefuellt.
Gruss,
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"Gerri"
@gws
keine au? na dann handelt es sich um einen wirklich guten ag. er hätte ja abmahnen können.
sunbee
... nee, sunbee. wenn es nicht gerade anders festgelegt ist, bist du die ersten drei tage *dein eigener arzt*. am vierten tag muss dann die au vorliegen.
@gerri
... jetzt verstehe ich nicht mehr: wird dir kein lohn gezahlt, weil du mo-mi der arbeit fern geblieben bist, oder wegen des wochenendes? wenn WE: wieso? arbeitet ihr üblicherweise auch am WE?
@blaubaer49
nein, am WE Arbeiten wir nicht. Ich habe jetzt aber 3 Minustage im Stundenkonto bekommen. Mein Lohn wurde weiter gezahlt.
Mein AG hat aber zugegeben, dass er das WE nicht dazu rechnen durfte. Aber bei mir ist auch leider ein Fehler unterlaufen. Im AV steht innerhalb 3 Tage ist eine AU vorzulegen. Wer RICHTIG lesen kann ist im Vorteil. Da nehme ich die Minus Stunden in kauf.
'...wenn es nicht gerade anders festgelegt ist, bist du die ersten drei tage *dein eigener arzt*. am vierten tag muss dann die au vorliegen.'
in wievielen und welchen unternehmen deutschlandweit ist dies den vertraglich geregelt?
würde gern in solch einer firma anfangen und regelmäßig 3 tage arzt spielen...;).
@jau
mein arzt
sunbee
quote:
in wievielen und welchen unternehmen deutschlandweit ist dies den vertraglich geregelt?
Das ist die gesetzliche Regelung. Wenn der Arbeitgeber eine AU schon früher haben will, dann muss er das extra regeln.
aber eine au muß vom ersten tag der krankheit
nach gewiesen werden durch einen arzt und nicht
durch ein entschuldigungsschreiben meiner frau?!
@jau
quote:
durch ein entschuldigungsschreiben meiner frau?!
warum nicht, wenn deine frau medizinerin ist
sunbee
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