Krankmeldung ab dem ersten Tag

15. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Cosch71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankmeldung ab dem ersten Tag

Guten Tag alle zusammen,
kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen wen es im Arbeitsvertrag so steht?

Im Falle der Erkrankung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, nach Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, innerhalb von drei Tagen eine neue ärztliche Bescheinigung einzureichen.

Eine Antwort wäre nett.




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von Cosch71):
Guten Tag alle zusammen,
kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen wen es im Arbeitsvertrag so steht?


Du meinst, wenn es lt. Arbeitsvertrag anders geregelt ist?

M.E. kann er das, wenn der AN sich zum Beispiel gerne mal öfter für mehrere Tage ohne AU krankmeldet.

-- Editiert von User am 15. Januar 2024 07:57

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cosch71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Nana71,
ja meine wenn es im Arbeitsvertrag anders geregelt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2330 Beiträge, 462x hilfreich)

Zitat (von Cosch71):
kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen
Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cosch71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Ja.


Auch wenn es im Arbeitsvertrag anders geregelt ist?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Antananarivo85
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 44x hilfreich)

Zitat (von Cosch71):
kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen


Grundsätzlich ja, das ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG, begründen muss er ein solches Verlangen im Allgemeinen nicht, wie vom BAG als Grundsatz festgelegt wurde.

Aber, da
Zitat (von Cosch71):
ja meine wenn es im Arbeitsvertrag anders geregelt ist.
kann die Sache hier mitunter tatsächlich anders aussehen:

§ 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG räumt dem Arbeitgeber das voraussetzungslose Recht ein, ein ärztliches Attest bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zu verlangen. Dieses Ermessen hat der Arbeitgeber jedoch bereits unmissverständlich ausgeübt, wenn er im Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer eine hiervon abweichende Regelung trifft. Er verzichtet durch arbeitsvertragliche Regelung somit zugunsten des Arbeitnehmers darauf, das durch § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG eingeräumte Recht auszuüben. An eine solche arbeitsvertragliche Regelung, mit der er sein gesetzlich zugestandenes Recht bereits ausgeübt hat, bleibt der Arbeitgeber gebunden, er kann nicht einseitig den Inhalt des Arbeitsvertrags ändern.

Ist denn tatsächlich im Arbeitsvertrag selbst festgelegt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht direkt am ersten Tag beigebracht werden muss, oder wird nur auf andere Dokumente über betriebliche Regelungen oder einen Tarifvertrag verwiesen? Ist der entsprechende Abschnitt im Arbeitsvertrag eindeutig formuliert, oder enthält er Öffnungsklauseln?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Cosch71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Antananarivo85):
Ist denn tatsächlich im Arbeitsvertrag selbst festgelegt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht direkt am ersten Tag beigebracht werden muss, oder wird nur auf andere Dokumente über betriebliche Regelungen oder einen Tarifvertrag verwiesen? Ist der entsprechende Abschnitt im Arbeitsvertrag eindeutig formuliert, oder enthält er Öffnungsklauseln?


Im Falle der Erkrankung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, nach Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, innerhalb von drei Tagen eine neue ärztliche Bescheinigung einzureichen.

Genau das steht im Arbeitsvertrag!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42847 Beiträge, 14792x hilfreich)

Eigentlich ist es insoweit einerlei, was im Arbeitsvertrag steht. Die Ausgestaltung dieses Bereichs, da enthält das Gesetz keine zwingende Regelung; ist also abdingbar bzw. anders regelbar. Und das ist ein Bereich, der letztlich dem freien Gestaltungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. Er legt die Regelungen fest, kann sie aber aus gutem Grund abändern.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Cosch71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Eigentlich ist es insoweit einerlei, was im Arbeitsvertrag steht. Die Ausgestaltung dieses Bereichs, da enthält das Gesetz keine zwingende Regelung; ist also abdingbar bzw. anders regelbar. Und das ist ein Bereich, der letztlich dem freien Gestaltungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. Er legt die Regelungen fest, kann sie aber aus gutem Grund abändern


Dachte immer der Arbeitsvertrag ist binden für beide Parteien

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2453 Beiträge, 854x hilfreich)

Das BAG hat bereits mit Ur­teil vom 14.11.2012, 5 AZR 886/11 klar­ge­stellt, dass der Ar­beit­ge­ber kei­ne Sach­grün­de braucht, um ein Attest ab dem ersten Tag zu verlangen, d.h. die Be­ru­fung auf das Ge­setz ge­nügt.
Ich sehe hier auch nicht, dass der AG im Arbeitsvertrag explizit auf das Recht verzichtet hätte, ab dem ersten Tag ein Attest zu fordern.
Ich sehe hier lediglich die (allgemein übliche) Regelung, dass spätestens ab dem dritten Krankheitstag ein Attest vorgelegt werden muss.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130526 Beiträge, 41540x hilfreich)

Zitat (von Cosch71):
kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen wen es im Arbeitsvertrag so steht?

Ja


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1360 Beiträge, 159x hilfreich)

Nur mal so am Rande, kleinere Firmen bekommen ja von der Krankenkasse Geld über die Umlage1 (?)....
Da hat ein alter AG von mir auch mal darum gebeten, eine AU zu besorgen, damit man dies hier nutzen kann.

Es muss also nicht unbedingt Misstrauen vorliegen

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 71x hilfreich)

Für mich liest sich das so:

Die AU muss ab dem ersten Tag krank ausgestellt sein, da beginnt ja die AU. Spätestens am dritten Tag muss sie beim Arbeitgeber ankommen. (Ist durch e-AU ja inwzischen hinfällig).

Dass der Arbeitnehmer hier erst am dritten Tag zum Arzt muss, kann ich nirgendwo erkennen.

Signatur:

- car4000 -

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.792 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.938 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.