Krankmeldung gilt nicht ??? Dringend

5. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
Kämpferin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankmeldung gilt nicht ??? Dringend

Hallo,

ich brauche DRINGEND einen rechtlichen Rat zu folgender Situation:
Ein Arbeitnehmer einer Firma geht morgens zur Arbeit, obwohl es ihm schon die vorangegangenen Tag schlecht ging. Er benachrichtigt einen Mitarbeiter, dass er zum Arzt gehen würde.
Gesagt, getan. Der Arbeitnehmer meldet sich per telefonischer Abmeldung ab und fährt zum Ortsansässigen Arzt.

Dort angekommen ist das Wartezimmer voll,eine Wartezeit von ca. 1,5 Std. hätte in Kauf genommen werden müssen. Der Arbeitnehmer entschließt sich,wieder zurück zur Arbeit zu fahren und erhält beim Arzt einen festen Termin noch am selbigen Tag, den der Arbeitnehmer Mittags auch wahrnimmt. Er wird für eine Woche krank geschrieben.

Auf der monatlichen Zeitauswertung, die er am darauffolgenden Monat erhält, wurden die fehlenden 10 Minuten (!!!), die der Arbeitnehmer "erfolglos" in der Arztpraxis vorstellig wurde, als Fehlzeit eingetragen und sind somit Fehlminuten. Laut Aussage des Arbeitgebers benötigt der Arbeitnehmer,trotz vorliegender Krankmeldung für den Tag und die darauffolgenden Tage (gesamt 1 Woche) eine gesonderte Bescheinigung vom Arzt über die fehlenden Minuten in den Morgenstunden.

Ist das rechtens???

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Wenn er auch an diesem Tag schon krankgeschrieben war, dann gilt die Krankschreibung für den ganzen Tag und nicht erst ab Mittag.

Fraglich ist, ob es sich lohnt wegen 10 Minuten einen Streit vom Zaun zu brechen - die kann man doch einfach mal nacharbeiten, oder?

Gruß Neil

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