Krankmeldung verschwindet beim Arbeitgeber

31. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
ptmareike
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankmeldung verschwindet beim Arbeitgeber

Hallo ich bin seit dem 19.12.2011 krankgeschrieben. Die erste AU hat ein Kollege von mir mit ins Büro genommen .Einen Tag später kam ein Anruf ich sei Unentschuldigt worauf mein Kollege nochmals ins Büro gefahren ist. Dort wurde von ihm und einer weiteren Kollegin festgestellt das die AU zwischen Flyern versteckt wurde .Mein Kollege ist darauf hingegangen und hat meiner Chefin die AU gut sehbar auf den Tisch mit einem Tesastreifen geklebt. Letzten Mittwoch bekam ich einen Anruf ich hätte keine AU vom 19.12 abgegeben, worauf hin ich mit dem besagten Kollegen ins Büro gefahren bin und die Sache geklärt habe. Darauf hin wurde mir im Büro gesagt das es sein kann das jemand vergessen hat dass die AU schon beim Steuerberater sei und man dieses jetzt nicht nach prüfen kann da dieser in Urlaub ist. Die Abgabe der AU wurde darauf hin aber nochmals von den beiden Kollegen bestätigt. Einen Tag später bekam ich erneut einen Anruf ob ich an diesem Samstag arbeiten kommen würde?! Darauf habe ich geantwortet ich bin bis einschließlich zum 02.01.2012 Krankgeschrieben!!!!! Die aktuelle AU hatte mein Mann am Montag eingeworfen da das Büro nicht besetzt war. Darauf meinte die Kollegin am Telefon nur das die Chefin der Meinung sei ich war nur bis zum 26.12 krankgemeldet und hätte jetzt urlaub????!!!! BITTE??? Auf die Frage wo meine Krankmeldung sei die mein Mann in den Briefkasten geworfen hat meinten sie nur es währe keine angekommen!!!! Für mich ein komischer Zufall erst verschwindet die eine AU und wird zwischen Flyern gefunden darauf hin versucht man mir wegen genau dieser Meldung noch unentschuldigtes fehlen anzulasten wobei die im Büro nicht damit gerechnet hatten das es Zeugen gibt für die Abgabe der AU !! Und einen Tag später verschwindet auf einmal die nächste AU??!!! Ein Ding der Unmöglichkeit da kann man mit dem Stock dran fühlen das die mir kündigen wollen obwohl ich meiner Pflicht nachgekommen bin und mir nie was zu schulden hab kommen lassen!!!!!!

Jetzt wüsste ich gerne ob ich dagegen rechtlich vorgehen kann? Und wenn ja wie?


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Meine Güte, man muß doch nicht aus jeder Schlamperei eine Riesenangelegenheit machen. Warten, bis alle wieder da sind, dann werden sich auch die Krankmeldungen finden, da die Krankenkasse ja auch die Teile hat, läßt sich der Zeitraum rekonstruieren und für die Abgabe gibt es Zeugen.

Ist immer ein Problem, wenn man die Steuerberater alles machen läßt, und nichts mehr Inhouse passiert.

wirdwerden

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sie fragen:
"Jetzt wüsste ich gerne ob ich dagegen rechtlich vorgehen kann? Und wenn ja wie?"

Im Moment gar nicht. Wogegen auch?
Dass die Chefin der Meinung ist, Sie wären im Urlaub, ist deren Problem.

Der Arzt wird bei Bedarf ein Duplikat der Krankschreibung ausstellen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Es gibt Zeugen bezüglich der Zustellung.
Damit sollte man eigentlich auf der sicheren Seite sein.

Bezüglich der Kollegen würde ich unbedingt versuchen schnellstens die Zeugenaussage schriftlich zu bekommen, mit Datum und Unterschrift.


Ansonsten würde ich in Zukunft jede Zustellung mit Video filmen.
Erst das Dolument so das man sehen kannn was draufsteht, dann die Zustellung, das ganze ohne Unterbrechung.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@HarryvanSell,
nur damit hier keine Mißverständnisse aufkommen, du meinst den Einwurf in den Briefkasten?

Das Filmen der persönlichen Übergabe des Dokuments würde ja bekanntlich am "Recht am eigenen Bild" scheitern.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Einwurf in den Briefkasten hatte ich auch gemeint.



quote:
Das Filmen der persönlichen Übergabe des Dokuments würde ja bekanntlich am "Recht am eigenen Bild" scheitern.

Das Gesicht könnte man ja pixeln - aber der Aufwand wäre recht hoch, die Aufnahmen möglicherweise nicht mehr als original anerkannt ...
Also besser in den Briefkasten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Dann weiß man doch immer noch nicht, was eingeworfen worden ist in den Briefkasten. Das einfachste ist doch, einen Zeugen mitzunehmen bzw. hinzuschicken. Das ist doch im vorliegenden Fall wirklich alles kein Problem. Das eine Teil hat sich eingefunden, für das andere gibt es einen Zeugen, und gut ist. Für oder gegen was soll denn geklagt werden? Ich raff es nicht.

wirdwerden

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#7
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Dann weiß man doch immer noch nicht, was eingeworfen worden ist in den Briefkasten. Das einfachste ist doch, einen Zeugen mitzunehmen bzw. hinzuschicken.


Wenn man ohne Pause aufnimmt, wie die Krankschreibung in ein Kuvert gesteckt wird und wie er dann gleich in den Briefkasten eingeworfen wird, sehe ich da keine Probleme.


Abgesehen davon erfolgen solche "Spielchen" von Seiten des AG dann häufig, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr zu retten ist. Bei zwei solcher Ereignisse hintereinander sehe ich die Wahrscheinlichkeit als hoch an, dass in Wirklichkeit so etwas hinter dem "Verschwinden" der Krankmeldungen steckt.

Wenn dies hier der Fall sein sollte, sollte man sich unbedingt Alternativen suchen.

Ein Festhalten am Arbeitsplatz hat in solchen Fällen meit nur negative Folgen für den AN.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 01.01.2012 10:49

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das ist doch nun weiss Mensch und Gott kein gerichtsfester Beweis. Es geht doch viel einfacher. Zwei Menschen stehen nebeneinander. Eine Ablichtung der Bescheinigung liegt da, eine Fotokopie daneben. Das Original wir in einen Briefumschlag gesteckt. Auf der Ablichtung bestätigt der Zeuge kurz, was in den Umschlag gesteckt worden ist. Fährt dann mit gefülltem Umschlag zur Firma, schmeisst das Teil ein, bestätigt auf der Ablichtung auch, wann er dieses gemacht hat. Das wars. Simpel, preiswert und gerichtsfest.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Naja, sind Zeugenaussagen immer gerichtsfest?

Das kommt auf Glaubwürdigkeit an und dabei können Richter auch zu Ergebnissen kommen, welche nicht der Wahrheit entsprechen. Oder Zeugen leiden unter Gedächtnisschwund, insbesondere, wenn sie vom AG abhängig sind.

100%ig gerichtsfest ist genaugenommen kein Beweismittel.


In den meisten Fällen dürfte das aber vergebene Liebesmühe sein. Die eigentliche Ursache dürfte in den meisten Fällen woanders liegen. Ob man irgend etwas gerichtsfest hat, spielt dann weniger eine Rolle.

In normalen Arbeitsverhältnissen legt man nie die AU unter Gegenwart von Zeugen vor!

Denn normalerweise ist die Vorlage der AU fast nur reine Formsache. Die Krankmeldung ist schon erfolgt und es geht einzig und allein und den Nachweis, dass diese auch ärztlich bestätigt wurde. Ob dieser Nachweis, dann früher oder später nachgereicht wird, ist doch egal, Hauptsache sie trifft innerhalb eines gewissen zeilichen Rahmens ein. Als ich mal sehr krank war, und es kaum zum Briefkasten geschafft hätte (heutzutage sind Briefkästen rarer als Arztpraxen), habe ich auch mit meinem AG abgemacht die AU später nachzureichen.

Wenn ein AG zeitlich zu späte AUs moniert oder wenn AUs angeblich diesem nicht zugestellt werden, gibt es doch in Wirklichkeit ganz andere Gründe.

Meist handelt es sich dabei dann um persönliche Schikane (aus welchem Grund auch immer) oder der AG hat Geldprobleme und versucht seine Verbindlichkeiten zu minimieren.

In beiden Fällen sollte man sich nach Alternativen umsehen.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 01.01.2012 16:56

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Bei uns muß die AUB am dritten Tag vorliegen (nicht Werktag, Tag!). Und es ist leider häufig keine Formsache. Ist es bei zuverlässigen Mitarbeitern, klar. Die rufen ja auch an, teilen mit, wie lange sie voraussichtlich krank sind. Kein Problem.

Aber hier sollte doch eine Beweiskette aufgebaut werden. Und die sicherste ist immer noch, mit Fotokopie arbeiten, auf der der Bote bestätigt, wann er das Original in den Briefkasten des Arbeitgebers geworfen hat. Bei unseren Arbeitsgerichten wird diese Art der Dokumentation auch bei Kündigungen, selbst wenn der Zeuge verstirbt, problemlos anerkannt. Hab ich selbst mehrfach durchexerzieren müssen.

wirdwerden

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:
Das ist doch nun weiss Mensch und Gott kein gerichtsfester Beweis.

Warum nicht?
Schreiben, Inhalt und Einwurf sind auf dem Video zu erkennen.
Das ist das selbe wie Kopie und Zeuge der den Einwurf bestätigt, nur elektronisch.



Allerdings muss dich dir auch recht geben, ein gerichtsfester Beweis ist eigentlich nur der, welcher von Richter im Prozess als solcher anerkannt wurde.
Insofern weis man immer erst hinterher, ob der Beweis gerichtsfest war ...
;)





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