Krankmeldung während Rehaaufenthalt???

9. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nina2018
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankmeldung während Rehaaufenthalt???

Hallo Ihr Lieben,

bin hier neu und habe gleich eine Frage. Verzeiht aber, wenn die Frage schon mal gestellt wurde.
Ich gehe am 24. September für drei Woche in eine medizinische Rehaklinik. Meine Letzte große Krankmeldung (5 Wochen insgesamt) ist bis dahin 12 Monaten her.
Die Genehmigung der RV und den Brief von der Klinik habe ich bereits dem Arbeitgeber abgegeben. Die Dame aus der Personlabteilung schikaniert mich in soweit, dass ich für drei Woche Reha eine Krankmeldung von dem Hausarzt meinem Arbeitgeber vorlegen MUSS. Ich sollte doch in der Zeit freigestellt werden, ohne extra Krankmeldung. Oder?
Sie wollte bei meiner Kasse nachfragen, ob ich aus dem selben Grund, weswegen ich letztes operiert wurde, in die Reha gehe. Ich habe ihr verboten, mit meiner Krankenkasse zu reden. Was soll den das? Am Ende sagte sie, ich soll mich krankschreiben lassen.
Stimmt das? brauche ich eine Krankenmeldung. Was kann ich ihr sagen, damit sie Ruhe aufgibt, ständig von einer Kranmeldung zu reden .

Vielen Dank für die Antwort.
Nina

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Entweder bescheinigt Dir der Arzt Arbeitsunfähigkeit, oder Du must Dir Urlaub genehmigen lassen oder es ist unerlaubtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz.

Such Dir was aus.

Berry

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#2
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Entweder bescheinigt Dir der Arzt Arbeitsunfähigkeit, oder Du must Dir Urlaub genehmigen lassen oder es ist unerlaubtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz.

Such Dir was aus.


Weder noch. Es reicht die Bescheinigung eines Sozialleistungsträgers nacht EntgFG für Freistellung und Entgeldfortzahlung (§9 EntgFG ). Die Anrechnung auf den Urlaub ist übrigens explizit Verboten (§10 BUrlG ).

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nina2018
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
@ Tehlak
Mit dem Urlaub habe ich verstanden. Aber hab nachgeschaut beim EntgFG: da steht einmal die Bescheinigubg von RV, die habe ich auch meinem Arbeitgeber abgegeben aber das steht auch :
b) eine ärztliche Bescheinigung über die Erforderlichkeit der Maßnahme im Sinne des Absatzes 1 Satz 2.

Ist damit doch eine Krankmeldung für die drei Wochen Reha gemeint? Oder ??
Gruß
Nina

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

Zum "Verbot", mit der Krankenkasse zu reden. Personalmanagement und Krankenkassen sind ständig im Kontakt und klären Fälle gemeinsam. Anders geht es doch gar nicht. Woher soll der Arbeitgeber sonst wissen, nur mal als Beispiel, ob es sich um eine Krankheit handelt oder aber die AUB aus einem anderen Grund erfolgte? Durch Lesen in der Kristallkugel oder wie? Die Mitarbeiterin will sich schlau machen, wie dieser Fall der REHA zu händeln ist, und da ist der Ansprechpartner nun mal die Krankenkasse. Wer sonst?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 281x hilfreich)

@Nina2018:

Hinter Absatz a) steht das kleine Wort "oder". Sprich entweder die "Bescheinigung über die Bewilligung der Maßnahme" oder b) die AUB.

@wirdwerden:

Der Arbeitgeber hat nur das "Recht" zu erfahren, dass eine AUB vorliegt. Darum ist auf der Ausfertigung für den Arbeitgeber die Diagnose auch ausge"graut". Wenn der AG eine AUB anzweifelt, darf er den MdK einschalten, aber auch die werden nur "ja - berechtigt" oder "nein - unberechtigt" mitteilen. Alle medizinischen Details unterliegen zwingend der Schweigepflicht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Nicht ganz; u.U. muss der AG schon wissen, ob der AN wegen einer FOLGEerkrankung oder wegen etwas Neuem krankgeschrieben ist. Die Krankenkasse weiß das.

Die Krankenkasse darf also mitteilen, "ist das gleiche" oder "ist was neues" - ohne natürlich explizit auf die Diagnose einzugehen; die geht den AG in der Tat nichts an. Allerdings wird der MDK der Krankenkasse auch der einzige Ansprechpartner sein, der die Diagnose kennt UND einschätzen kann, ob der Mitarbeiter jemals wieder in der Lage sein wird, seinen Arbeitsplatz wahrzunehmen oder nicht. Auch eine Info, an der der AG ein berechtigtes Interesse hat.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nina2018
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Viele Dank an alle, die mir geantwortet haben, mittlerweile habe ich mich mit meiner Krankenkasse in Vebindung gesezt.
Also eine extra Krankmeldung brauche ich von keinem Arzt.
Was das Gespräch zwischen Kasse und Personalabteilung betrifft, sagte der Kassenmitarbeiter, hat eher damit zu tun, dass Arbeitgeber den Arbeitnehmern nicht glauben, warum Reha und so weiter, und wie hier erwähnt wurde, tatsächlich dafür, ob Reha aus dem selben Grund wie bei der letzten AU ist.
Wobei der Kassenmitarbeiter der Meinung war, im Falle einer Reha kann man vielen anderen Gründen haben . Aber der Arbeitgeber darf jeder Zeit anrufen und nur die Frage stellen, ob der Arbeitnehmer aus dem selben Grund in die Reha geht und die Kasse DARF nur mit ja oder nein antworten.
Ich gehe tatsächlich aus dem selben AU Grund wie bei meiner letzten großen Krankmeldung. Allerdings liegt diese 12 Monte zurück.

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