Person A klagt am vormittag über heftige Zahnschmerzen und muss aufgrund dessen zum Zahnarzt. Dort wird eine 2 stündige Wurzelbehandlung durchgeführt.
Der Arzt gibt Person A eine krankmeldung für den Tag mit für den fall das schmerzen nach nachlassen der Betäubung zu stark sind.
Person A begibt sich auf direktem
Weg zum AG. Dort arbeitet Person wieder 2 Stunden. Als die Spritze nachlässt werden allerdings die schmerzen so stark das eine ordentlich Arbeit aufgrund dessen nicht gewährleistest ist.
Person A geht nun zu ihrem Chef und übergibt diesem die krankmeldung mit oben genannter Begründung.
Der Chef aber sagt das er diese nun nicht mehr annehmen kann da Person A ja nach dem arzttermin wieder gearbeitet hat.
Darf der Chef Person A welche aufgrund der schmerzen nicht weitergearbeitet hat die Stunden als minusstunden eintragen? Oder muss er die krankmeldung anerkennen und für den besagten Tag als Krankenstand ansehen ?
Krankmeldung wird nicht anerkannt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
von Doux30 am 21.11.2014 06:55
Der Chef aber sagt das er diese nun nicht mehr annehmen kann da Person A ja nach dem arzttermin wieder gearbeitet hat.
Das ist Quatsch
quote:
von Doux30 am 21.11.2014 06:55
Darf der Chef Person A welche aufgrund der schmerzen nicht weitergearbeitet hat die Stunden als minusstunden eintragen?
Nein
quote:
von Doux30 am 21.11.2014 06:55
Oder muss er die krankmeldung anerkennen und für den besagten Tag als Krankenstand ansehen ?
Ja
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Dies ist auch der Rechtsverstand von Person A.
Auch die zuständige Krankenkasse hat dies bestätigt.
Jedoch weigert sich der Chef von Person A dies anzuerkennen. Laut Aussage des Chefs ist Person A anzuraten hier nichts weiter zu unternehmen da sonst mit arbeitsrechtlichen Folgen in Form einer abmahnung zu rechnen ist. Chef von Person A würde hierfür schon gründe finden.
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quote:
von Doux30 am 21.11.2014 09:02
Jedoch weigert sich der Chef von Person A dies anzuerkennen.
Er hat kein Wahlrecht
quote:
von Doux30 am 21.11.2014 09:02
Laut Aussage des Chefs ist Person A anzuraten hier nichts weiter zu unternehmen da sonst mit arbeitsrechtlichen Folgen in Form einer abmahnung zu rechnen ist. Chef von Person A würde hierfür schon gründe finden.
Wenn der Mensch »Loch« hört, bekommt er Assoziationen: Manche denken an »Zündloch«, manche an »Knopfloch« und manche an Goebbels.
Dein Chef gehört auch in die letztere Kategorie.
Mein Tipp: Such dir einen anderen Job.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
stehen sie so "unter druck" dass sie trotz au arbeiten gehen ?
sie haben medikamente (spritzen) bekommen, das sind "legale"
btm, unter diesen umständen dürften sie weder autofahren (wie sind sie zum ag gekommen?) noch maschinen bedienen, ...
im prinzip hätte ihr chef sie garnicht arbeiten lassen dürfen
abmahnung
eine abmahnung muss bestimmte kriterien erfüllen
einfach mal tante goo o.ä. befragen
Guten Abend,
die Krankmeldung hat Bestand. Eine Abmahnung wäre abstrus.
Fraglich ist, was Sie aus der Situation machen. Mit dem Kopf durch die Wand?
Auch wenn Sie sonst mit einer Erkältung zur Arbeit gegangen sind, könnten Sie - ohne dies irgendwie herumzuerzählen - in Zukunft in Erwägung ziehen, Ihrer Gesundheit zu liebe doch einen Arzt aufzusuchen.
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""
Danke für die Antworten.
Person A hat sich dafür entschieden das Thema nicht ruhen zu lassen und in einem mehrstündigen Gespräch darauf bestanden das die krankmeldung anerkannt wird.
Vermutlich eher aus Resignation als aus Einsicht wurden die Stunden dann gut geschrieben.
Das traurige an der Geschichte ist das Person A Fachkraft in einer Kanzlei ist.
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quote:
Das traurige an der Geschichte ist das Person A Fachkraft in einer Kanzlei ist.
Dann sollte es ja auch für die Person eigentlich kein Problem sein, bei eine jetzt an den Haaren herbei gezogenen Abmahnung sich erfolgreich zu wehren.
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""
Ich fänd es ja schöner, wenn die Begriffe richtig genutzt werden. Eine Krankmeldung
bekommt man nicht beim Arzt. Eine Krankmeldung hat laut Entgeltfortzahlungsgesetz unverzüglich zu erfolgen.
Und wenn man es ganz streng sieht, dann hat der AN mit der Wiederaufnahme der Arbeit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinung
ignoriert und damit diese hinfällig. Der AG kann also darauf bestehen, dass der AN eineut zum Arzt geht und sich dort eine neue AUB ausstellen lässt.
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