Moin,
Annahme: das Hochschulformular für Krankmeldungen wurde auf einem iPad unterschrieben (per Hand) und wurde danach ausgedruckt und von einem Kommilitonen abgegeben.
Ist das Formular rechtskräftig?
LG
-- Editiert von kuroiryu am 13.03.2020 09:44
Krankmeldungsformular der Hochschule auf dem iPad unterschrieben und ausgedruckt - rechtskräftig?
13. März 2020
Thema abonnieren
Frage vom 13. März 2020 | 09:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankmeldungsformular der Hochschule auf dem iPad unterschrieben und ausgedruckt - rechtskräftig?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. März 2020 | 09:58
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
Ich denke: Ja. So scheint es seitens der Hochschule ja auch vorgesehen.
Das findet sich doch immer häufiger bei Ärzten und Threapiezentren, dass man Kostenübernahmeerklärungen und sonstwas auf dem Tablet unterschreibt. Empfangsbestätigungen bei den Zustellern ... Oder Verträge, die via internet abgeschlossen werden.
-- Editiert von blaubär+ am 13.03.2020 09:59
#2
Antwort vom 13. März 2020 | 10:03
Von
Status: Unbeschreiblich (38391 Beiträge, 13990x hilfreich)
Vielleicht mal einfach zum Telefonhörer greifen und im Personalbüro anfragen?
wirdwerden
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 13. März 2020 | 10:21
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatEmpfangsbestätigungen bei den Zustellern :
Ich frage mich allerdings, wie brauchbar das im Zweifel ist. Meine Unterschrift ist unter diesen Umständen (auf ein kleines Glasdisplay, das jemand anders in der Hand hält, mit einem komischen Stift) nicht mal annähernd ähnlich meiner Unterschrift auf Papier auf einem Tisch. Würde ich da bestreiten, daß die Unterschrift von mir ist, könnte vermutlich kein Graphologe der Welt das Gegenteil beweisen.
#4
Antwort vom 13. März 2020 | 10:32
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
Infrage stellen kann man alles und offenbar hat noch niemand das durchgefochten durch die Instanzen.
Offenbar wird es weithin akzeptiert.
Und jetzt?
Schon
267.062
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten