Krankschreibung + Urlaub

15. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
fredman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Krankschreibung + Urlaub

......ich habe für dieses Jahr noch eine Woche Resturlaub die ich vor Weihnachten nehmen wollte.
Da ich (AU) wahrscheinlich erst nächstes Jahr wieder anfange mit arbeiten, verfällt da die Woche Urlaub?
Bei uns ist es immer so geregelt das man Resturlaub nicht mit ins neue Jahr nehmen kann. Wie ist das bei AU wenn man ihn dadurch nicht nehmen kann?

fredman

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Guten Tag
Ihr Urlaub verfällt nicht.Schauen Sie einmal im Bundesurlaubsgesetz nach, hierzu gibt es eindeutig gesetzliche Regellungen.
Wenn es bei Ihnen so geregelt ist, das kein Urlaub mit in das neue Jahr genommen werden kann, muss der AG auch dafür Sorgen, das der Urlaub im alten Jahr angetreten werden kann.Was bei einer Krankheit ja auch nicht möglich ist.Nur auf Grund der internen Regellung in Ihrem Bertrieb, kann sich der Betrieb aber nicht über die Gesetzte hinwegsetzen.Somit hätte auch jeder andere der noch Urlaubsanspüche hat, auch welchem Grund auch immer, noch das Recht auf seinen Urlaub, zumindest für einen Zeitraum von 3 Monaten.

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#2
 Von 
fredman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

........@Philosoph

DANKE, für die Auskunft.


fredman

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