Krankschreibung Anpassungsstörung

8. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Nikki1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankschreibung Anpassungsstörung

Hallo,

Aktuell bin ich 4 Wochen von meinem Arzt krankgeschrieben wurden. Ich habe zwei plötzliche Todesfälle zu verarbeiten und eine Trennung. Am Anfang war ich nur ca. 1 Woche raus. Aber dann fing mein AG an per WhatsApp mit gegenüber pampig zu werden oder anzurufen und mich aufgrund der Krankschreibung zu beleidigen. Dies habe ich meiner Ärztin erzählt und sie hat mich jetzt den ganzen Monat rausgenommen damit ich wieder zu mir kommen kann.
Jetzt ist es so das ich von meinem PDL und von meinem Chef permanent angerufen werde oder WhatsApp Nachrichten bekomme was mir einfallen würde. Ich bin noch kein Jahr in dem Betrieb und fühle mich absolut unwohl und habe Angst wieder auf arbeit zu gehen. Am Anfang war man Nett zu mir und hat mir auch gute Mutti Schichten zugesichert da ich zwei Kinder habe. Jetzt werde ich persönlich angegriffen deswegen. Arbeitskollegen schreiben mir auch ständig wie es mir geht, Antworte ich ihnen bekomm ich eine standpauke zu meinem krank. Deswegen ignoriere ich alles aktuell da sich der ganze Stress auf meinen Körper auswirkt. Durchfall, Magenschmerzen, Appetitlosigkeit, schlafstörungen und bei kleinsten Sachen muss ich weinen :(
Aber kann mir meine Arbeit was wenn ich jetzt nicht mehr an das Telefon gehe? Ich möchte keine Diskussionen und auch keine Erklärungen abgeben müssen. Und kann ich jetzt gekündigt werden?

Danke schonmal für alle Antworten die kommen werden. :)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 220x hilfreich)

Zitat (von Nikki1234):
Aber kann mir meine Arbeit was wenn ich jetzt nicht mehr an das Telefon gehe? Ich möchte keine Diskussionen und auch keine Erklärungen abgeben müssen. Und kann ich jetzt gekündigt werden?

Diskussionen und Erklärungen am Telefon zu ihrer Erkrankung müssen Sie auch nicht abgeben. Ich würde das einmal klar stellen und auf die AU verweisen. Zur Frage der Kündigung wäre wichtig, ob das KSchG anwendbar ist. Wie viele Mitarbeiter arbeiten denn im Unternehmen, wahrscheinlich mehr als 10, oder?
Eine Kündigung wegen der Krankheit ist bei Anwendbarkeit des KSchG nicht so leicht für den Arbeitgeber. Bei länger andauernden Erkrankung oder häufige Kurzerkrankungen über in Summe 6 Wochen im Jahr kommt eine Kündigung in Betracht. Aber auch da muss der AG erstmal ein negative Prognose anstellen und vorallem diese später (vor Gericht) stichhaltig begründen- schwierig für den AG. Jedenfalls geht das alles nicht so schnell, als das Sie nicht erstmal in den komenden Wochen in Ruhe wieder gesund werden könnten.

-- Editiert von User am 8. November 2023 09:24

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Zitat (von Nikki1234):
Jetzt werde ich persönlich angegriffen deswegen.

Ich würde den Leuten mitteilen, das ich AU bin und die Kontaktaufnahme per Telefon und elektronische Medien untersagen. Und dann auch alle entsprechend blockieren wo es geht.



Zitat (von Nikki1234):
Aber kann mir meine Arbeit was wenn ich jetzt nicht mehr an das Telefon gehe?

Mal abgesehen davon, das das völlig irrelevant ist, legale wie illegale Möglichkeiten gibt es logischerweise immer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Nikki1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Nachdem ich diesen Beitrag gepostet habe hat mir mein Chef eine Kündigung ACHTUNG :
Per WhatsApp und mit zurück datiertem Datum geschickt als PDF.
Ich war bis vor 4 Tagen noch in Probezeit. Also hat er den letzten Tag der Probezeit als Datum genommen damit er kündigen kann. Vermute mal weil ich nicht rangegangen bin. Ich muss mich halt nicht unter Druck setzen lassen und bin auch keine der Kollegen die im krank arbeiten kommen nur weil Chef anruft und druck macht.
Die Kündigung sollte ja so nicht rechtens sein oder? Per Post habe ich noch nichts erhalten.

Danke schonmal

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Zitat (von Nikki1234):
Die Kündigung sollte ja so nicht rechtens sein oder?

Richtig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 220x hilfreich)

Zitat (von Nikki1234):
Die Kündigung sollte ja so nicht rechtens sein oder? Per Post habe ich noch nichts erhalten.

Ja, eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, insofern ist das hinfällig. Aber Sie sollten vielleicht trotzdem überlegen, sich einen neuen Job zu suchen. Wo soll das sonst alles hinführen?

1x Hilfreiche Antwort

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