Krankschreibung Mitarbeiter unterschiedliche Zeiträume

11. Oktober 2016 Thema abonnieren
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Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Krankschreibung Mitarbeiter unterschiedliche Zeiträume

Hallo zusammen,

folgende Konstellation:

Mitarbeiter von uns meldet sich krank am 21.07.2016, Grund: er hat sich Sekundenkleber ins Auge geschmiert (ausserhalb der Arbeitszeit) => Krankschreibung bis 27.07. . Am 28.07. folgt die nächste Krankschreibung, laut unserem Mitarbeiter noch dieselbe Geschichte: Krankschreibung bis 03.08.; unser Mitarbeiter kommt am 04.08., arbeitet einen halben Tag und geht nach Hause; am Folgetag ab ins Krankenhaus (Krankschreibung für den 05.08. haben wir vorliegen, das Folgende setzt ab 07.08.(Sonntag) wieder ein), Verdacht auf Gehirnhautentzündung => Krankschreibung bis 15.09.2016.

Nach meiner Rechnung: Entgeltfortzahlung vom 21.07.-01.09. (den 04.08. rechne ich gnädigerweise hinzu), Krankengeld ab 02.09..

Jetzt kommt mir die Krankenkasse telefonisch mit 3 unterschiedlichen Erkrankungen (21.07.-27.07., 28.07.-03.08. und ab 07.08.) und pokert um die Entgeltfortzahlung... Nach diversen Telefonaten und einem "halben" Tobsuchtsanfall am Telefon kam nun folgendes Schreiben:

Krank vom 07.08.-15.09., anzurechnen sind: 28.07.-03.08. und der 05.08. => letzter bezahlter Tag wäre der 09.09.

Bevor ich mich nun komplett aufrege und mir ein Opfer bei der Krankenkasse suche das ich rund mache:

Ich habe den medizinischen Dienst der Krankenkasse eingeschaltet und um Klärung des Zeitraums 21.07.-27.07. gebeten, laut Aussage unseres Mitarbeiters war dies dieselbe Erkrankung, laut Aussage der Krankenkasse eine völlig andere Diagnose.

Den 06.08. rechne ich natürlich mit, ich kann nichts dafür das der Arzt den Mitarbeiter am Wochenende "gesund" schreibt, für mich ist der Krankheitszeitraum durchgängig => liege ich mit meiner Meinung falsch bei einer 5-Tage-Woche?

Für fundierte Aussagen ohne den Einsatz von Glaskugeln, Kaffeesatz und Hühnerknochen bin ich euch sehr dankbar und freue mich auf einen zukünftig fruchtbaren Austausch...

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1 Antwort
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#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann haben wir für den Zeitraum 21.07. bis 03.08. die Erkrankung "Verletzung des Auges durch Sekundenkleber" und dann ab dem 04.08. (ab Mittags) die Erkrankung "Hirnhautentzündung".

Es geht also um zwei völlig verschiedene Erkrankungen, die sich im Übrigen auch nicht überschnitten haben, da der AN ja zumindest 1/2 Tag arbeiten war und es dann offenbar zu neuen Symptomen gekommen ist. Damit hat am 04.08.2016 in jedem Fall ein neuer Entgeltfortzahlungszeitraum begonnen und die Erkrankung vom 21.07. bis 03.08. kann auch nicht nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EFZG angerechnet werden, da es sich um eine andere Krankheit gehandelt hat. Das würde dann aber Entgeltfortzahlung bis zum 15.09. bedeuten.

Die Krankenkasse kommt jetzt aber auf den 09.09., weil sie noch die Zeit vom 28.07. bis zum 03.08. und den 05.08. anrechnen will. Da stellt sich für mich die Frage, ob evtl. nicht da schon die Begründung "Hirnhautentzündung" griff. Was ist denn auf der AU-Bescheinigung angekreuzt? Folge- oder Erstbescheinigung? Sollte in der AUB vom 28.07. Erstbescheinigung angekreuzt sein, spricht dies für eine neue Diagnose/Erkrankung. Sollte "Folgebescheinigung" angekreuzt sein, spricht dies eher für eine Fortsetzung der bisherigen Erkrankung.

Um das ganze hier wirklich bewerten zu können, müsste man wissen, welche Erkrankungen tatsächlich zu Grunde lagen. Das könnte dann aber auch für Sie weiter zum Nachteil ausgehen.

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