Krankschreibung - Kann er auf mein erscheinen in der Firma bestehen?

24. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
dagobert12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankschreibung - Kann er auf mein erscheinen in der Firma bestehen?

Hallo,
hoffe mir kann jemand weiterhelfen.Wurde nach einem Arbeitsunfall krankgeschrieben( nach dem Unfall erst zum Krankenhaus und dann zum Hausarzt, der mich auf anraten des Krankenhauses krank schrieb). Meinen AG informiert, der verlangte das ich trotz Krankschreibung im Büro arbeiten solle, daraufhin beim HA nachgefragt, Antwort des HA war das ich wenn ich bei einer Krankschreibung arbeiten ginge ich nicht Versichert wäre. Habe dies meinem AG dann mitgeteilt. Der reagierte dementsprechend und drohte mir mit einem Vertrauensarzt wenn ich nicht kommen würde. Kann er auf mein erscheinen in der Firma bestehen, und kann es für mich rechtliche Folgen haben wenn ich nicht erscheine?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@dagobert

es könnte verheerende folgen haben wenn du arbeitest trotz au bescheinigung.
gkv schutz verlust, kg verlust etc.

soll der ag doch den mdk beauftragen. krank ist krank.

sunbee

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#2
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

es könnte verheerende folgen haben wenn du arbeitest trotz au bescheinigung.
gkv schutz verlust, kg verlust etc.

immer diese Gerüchte....


Aber: Wenn Sie AU sind sind Sie AU. Dann müssen Sie nicht arbeiten. Da kann auch der Chef nix machen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@andreas hauser

willst du die diskussion erneut aufrollen?
es besteht eine MITWIRKUNGSPFLICHT lt sgb V, sgb I etc.
sollte eine gkv der ansicht sein (also der mdk der gkv), dass aufgrund, der seitens des erkrankten, frühzeitig beendeten au folgekosten auftreten, fordern sie diese b. versicherten ab.

sunbee

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