Guten Morgen zusammen
Folgendes Szenario: Arbeitnehmer meldet sich vor Schichtbeginn bei seinem Vorgesetzten nicht krank, versendet jedoch in der vorgegebenen Frist die AU-Bescheinigung an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber weigert sich nun das Entgelt fortzuzahlen, da keine Krankmeldung erfolgt ist. Arbeitnehmer ist der Auffassung, dass er zwar eine Abmahnung aufgrund der nicht erfolgten Krankmeldung in Kauf nehmen muss - aufgrund der eingereichten AU-Bescheinigung aber Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.
Wie ist eure Meinung zu dem Sachverhalt?
Freue mich wie immer über eure Antworten!
Gruß,
Johannes
Krankschreibung aber keine Krankmeldung - AG verweigert Entgeltfortzahlung.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
So sehe ich es auch - der Fehler ist durch die AUB wieder wettgemacht, jedenfalls in dem Sinn, dass die Abwesenheit erklärt ist.
Da man sich, je nach Art der Krankheit, nicht immer krank melden kann sehe ich das völlig unkritisch.ZitatWie ist eure Meinung zu dem Sachverhalt? :
Evtl. gibt es zwar ein Fehlverhalten des AN aber dieses führt nicht dazu, dass das Arbeitsentgelt würde eingestellt werden dürfen.
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Angemerkt: Falls es sich nicht doch noch als 'pädagogische Maßnahme' herausstellt, dass der AG so seinem Unmut Luft gemacht hat und definitiv den Lohn nicht zahlt, bleibt nur der Weg zum Arbeitsgericht.
Ich sehe es etwas kritischer. Was ist z.B. mit dem Feuerwehrmann oder dem Pfleger im Krankenhaus, Altenheim? Es macht schon Sinn, dass man sich abmeldet, damit der Ersatz organisiert werden kann. Oder auch muss, um gewisse Vorgaben zu erfüllen.
Was ist denn z.B., wenn man die AUB erst am dritten Tag vorlegen muss? Dann fehlt man eben mal zwei Tage so, niemand weiß, was los ist, ob die Arbeit liegen bleiben kann oder was sonst? Ab der Vorlage der AUB kann man ab da planen. Für die Zeit davor kommt es darauf an, was man da macht. Einzelfallentscheidung.
wirdwerden
Dein Gehalt muss weiter bezahlt werden. jedenfalls ab Datum AU. Da Ärzte nur am selben Tag krankschreiben dürfen und nur in Ausnahmen rückwirkend solltest du sicher sein
ABER
Deine Firma hat Anspruch auf Schadenersatz der durch das unentschuldige Fehlen verursacht wurde. Das Nachzuweisen dürfte einfach, ein entgangene Auftrag, ein unfertiges Produkt , nicht eingehaltener Termin...
Und kann dich abmahnen, bzw feuern wenn das schon mal angemahnt wurde.
@ ..... Kurier: klar, ab Zugang der AUB muss Gehalt bezahlt werden. Die Frage für mich ist nur, wie die Zeit bis dahin zu handhaben ist. Für mich ist das unentschuldigtes Fehlen.
wirdwerden
Welches Datum hat denn die Erstbescheinigung zur AU?Zitatversendet jedoch in der vorgegebenen Frist die AU-Bescheinigung an den Arbeitgeber. :
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Woraus schließt du das? Dazu müsste der AN genau in seinen AV stehen haben, wann er eine Arbeitsunfähigkeit anzeigen muss.ZitatDeine Firma hat Anspruch auf Schadenersatz der durch das unentschuldige Fehlen verursacht wurde. :
ZitatDazu müsste der AN genau in seinen AV stehen haben, wann er eine Arbeitsunfähigkeit anzeigen muss. :
Nein, das braucht es nicht mal ungefähr ...
Worum geht es noch gerade? Eigentlich wissen doch alle:
Zitat:Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
Zunächst mal vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.
ZitatWelches Datum hat denn die Erstbescheinigung zur AU? :
Das Datum der AU entspricht dem ersten Krankheitstag = erster Tag des
unentschuldigten Nichterscheinen.
Zitat:Deine Firma hat Anspruch auf Schadenersatz der durch das unentschuldige Fehlen verursacht wurde. Das Nachzuweisen dürfte einfach, ein entgangene Auftrag, ein unfertiges Produkt , nicht eingehaltener Termin...
Das ist mir auch durchaus bewusst. Jedoch muss auch ein konkreter, in Geld messbarer Schaden entstanden sein. Das wäre im Fall eines Kleinbetrieb mit einem hohen Spezialisierungsanteil eher möglich, als beispielsweise am Fließband eines Autoherstellers.
-- Editiert von Johannes92 am 18.07.2021 11:21
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