Krankschreibung nicht rechtzeitig angekommen

14. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)
Krankschreibung nicht rechtzeitig angekommen

Hallo,
Ich befinde mich seit einige Zeit mit meinem AG im "Krieg". Nun hagelt es Abmahnungen bei gleichzeitiger fristgerechter Kündigung. Am 11.07. war ich beim Arzt, wurde krankgeschrieben, da es abends war konnte ich die Krankschreibung erst am 12. 07.wegschicken. Das habe ich per Einwurf-Einschreiben gemacht. Heute bekam ich wieder eine Abmahnung, weil die Krankschreibung nicht rechtzeitig am 3. Tag, also am 13. angekommen ist. Die Nachforschung bei der Post ergab, dass der Brief tatsächlich noch in der Zustellung ist. Weiss jemand, wie die Rechtslage da ist? Danke im voraus

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Justizia''s
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Laut Gesetz muss ab dem 3. Tag die Krankmeldung beim AG vorliegen. Es sei denn, er fordert diese bereits für den 1. Tag.
Bei Einwurf-Einschreiben ist es üblicherweise so, dass bereits am nächsten Tag die Zustellung erfolgen muss. Du hast doch sicherlich einen Beleg mit sog. Ident-Nr. erhalten. Über das I-Net kannst du den Sendungsstatus am nächsten Tag abrufen. Da steht dann drin, wann das Schreiben in den Briefkasten eingeworfen wurde.
Frag doch mal bei der Post nach, wann das Einwurf-Einschreiben hätte da sein müssen. Wichtig ist noch ob du es bei der Hauptpost oder einer Agentur aufgegeben hast. Wenn Agentur, dann kann es zur Verzögerung kommen.
Kopf hoch und Gruß

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#2
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Hi, danke für Deine Antwort. Das Einschreiben habe ich bei einer Agentur abgegeben. Nach Nachfrage bei der Agentur wurde mir gesagt, dass der Brief zu 95% am nächsten Tag da wäre, es aber keine Garantie gibt. Nachgeforscht habe ich schon, da wird nur die Aufgabe bestätigt und noch keine Zustellung.
Ich soll die Krankschreibung bis zum 18. nachreichen, jetzt ist aber der Arzt in Urlaub. Der Kopf bleibt oben, was soll ich sonst machen, aber es nervt.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@,,Heute bekam ich wieder eine Abmahnung, weil die Krankschreibung nicht rechtzeitig am 3. Tag, also am 13. angekommen ist.,,

also ist die Krankschreibung am 14. beim AG eingegangen? Prima.

Da die Krankschreibung nicht am 3. sondern erst am 4. Tag beim AG vorliegen muss, können Sie die Entfernung der Abmahnung aus der Akte fordern, da sie rechtlich nicht zulässig ist.

Entgeldfortzahlungsgesetz
Anzeige- und Nachweispflichten

EFZG § 5 Absatz 1
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem DARAUFFOLGENDEN Arbeitstag vorzulegen.



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#4
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
gleich Klage beim ArbG erheben auf Entfernung der Abmahnung.


Also eine Gegendarstellung würde meines Erachtens in dem Fall durchaus reichen. (vor allem weil das Verhältnis eh schon gespannt ist)

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Salfena,

nur eine Frage am Rande, hast DU den AG am 12.07. morgens gleich informiert, daß Du krankgeschrieben bist ?

Gruß

Michael

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#7
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Hi Michael, ja ich habe am 12. morgens gleich angerufen und Bescheid gesagt.
Aber die Post hat immer noch nicht zugestellt. Jetzt versuche ich über die Krankenkasse ein Duplikat hinschicken bzw. faxen zu lassen. Der Arzt ist in Urlaub, mein Anwalt auch.
Also alles wunderbar gelaufen.
viele Grüsse
Salfena

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#8
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Mal ganz dumm gefragt: Was hat denn so ne Abmahnung fuer Folgen, wenn eh schon gekuendigt wurde?

Fuer ne ausserordentliche Kuendigung ist so ne verspaetet eingehende AU Bescheinigung eh viel zu schwach. Also who cares?

Gruss
CAM

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#10
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Genau Karl.May, sie tun halt alles um mich loszuwerden und das möglichst billig nach 27 Jahren

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#12
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:

Es könnte ja sein, daß einer Kündigungsschutzklage stattgegeben wird. Dann dient die Abmahnung zur Vorbereitung der nächsten.


In der Abmahnung kann ja nur stehen, dass er seine AU Bescheinigungen in Zukunft puenktlich abzugeben hat. Dann macht er das halt. So ne Abmahnung ist doch das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurde.

Jedenfalls nicht in diesem Fall, in dem ihm ja noch nicht einmal eine fahrlaessige Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann.

Ja, ich weiss, dass es dem AG schnuppe sein kann, ob die Post was verschludert oder nicht. Der AN ist fuer den rechtzeitigen Zugang der AU Bescheinigung verantwortlich, egal wie er das macht. Der AG, der aber hierauf eine Kuendigung aufbauen will, der kann sein Geld auch gleich in den Ofen werfen.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

CAM Dein Wort in Gottes Ohr,
Gruss

Salfena

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#15
 Von 
Don Camillo
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 52x hilfreich)

Nur mal als Frage bzw. ggf. auch als Info.

Ich habe letztens meine AU per Mail an den AG geschickt, da ich auch spät abends erst bei Arzt war und natürlich weder Umschlag, noch Briefmarke dabei hatte, um sie direkt per Post abzusenden. Über Nacht habe ich dann noch hohes Fieder bekommen und konnte die Wohnung nicht mehr verlassen. Bekannte/Freunde habe ich an meinem neuen Wohnort (leider noch) keine.

Mein AG hat das zusammen mit meinem Anruf am Morgen so akzeptiert.

Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?


-----------------
"Friede, Freude, Eierkuchen"

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#16
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie ist die Rechtslage in diesem Fall? <hr size=1 noshade>


Die findest du im § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (<- leicht zu ergooglen).

MfG

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#17
 Von 
Don Camillo
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 52x hilfreich)

Danke Venotis.

Dort steht nicht explizit, dass das Original innerhalb dieser Frist vorgelegt werden muss. Somit dürfte die gescannte Version der AU ausreichend für die Erstinformation sein und es reicht, wenn das Original dann später nachgereicht wird. :)

Gruß
Don Camillo

-----------------
"Friede, Freude, Eierkuchen"

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#18
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Dort steht nicht explizit, dass das Original innerhalb dieser Frist vorgelegt werden muss.


Doch. <font color=red>'Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.'</font>
... der AN soll die ärztliche Bescheinigung vorlegen. Ein Scan ist nicht die ärztliche Bescheinigung.

Insofern der AG deine Information so akzeptiert hat, ist das ja okay. Aber verpauschalisieren kann man das nicht.

Dass es in der Praxis Probleme gibt, wenn die AU am 1. Tag vorzulegen ist und man z.B. aufgrund der Entfernung zum AG das Ding nur per Post schicken kann, ist dann was anderes, aber 'Kommunikation' könnte auch das Problem lösen.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Fuchsdame
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

also wenn ich das hier richig verstanden habe, bin ich in meiner folgenden Situation blöd dran:
Ich habe am gleichen Tag der Krankschreibung (09.07) diese eingescannt und per eMail hingeschickt. Lesebestätigung ist da. Aber mein Original wird erst morgen vorliegen (12.07.)

Was passiert denn nun wenn das Original zu spät vorlegt?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Hallo,

vorab eine Information an Alle, die vielleicht ein wenig OFF-Topic ist:

Die Post wird einen Teufel tun und je in seinen AGB garantieren, dass ein Einschreiben am nächsten Tag definitiv beim Empfänger ist. Wäre ja aus Sicht der Post schön dumm, da Sie sonst haften würden.

Das Problem mit der Post ist die Privatisierung. Es geben kaum noch Postfilialen, alles nur Agenturen, die quasi auf Selbständigkeitsbasis das Postgeschäft abwickenln. Selbst die Briefe werden von diesen Postagenturen durch irgendwelche Transportfirmen abgeholten. Manchmal sieht ihr, dass irgendwo ein alter Minibus rumsteht und an der Windschutzscheibe draufsteht: "Servicepartner" der Post.

Wo jetzt was schief gegangen ist, so dass die Post nicht wie gewohnt pünktlich zugestellt werden konnte, wird euch die Post nie sagen, weil die Ihre eigenen Probleme nie zugeben würden. Es ist wie immer der berühmte Einzelfall.

Zum Schutz der Post muss man auch sagen, dass ab nächsten Jahr das Briefmonopol abgeschafft wird, so dass durch die immer mehr stark werdende Konkurrenz, sich die "teuren" Postfiliale nicht mehr rentieren.

Es ist ein politisches Problem. Das hat man davon, wenn man alles privatisiert.

Ich würde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt nehmen und auch der Postregulierungsbehörde des Problem melden. Nicht weil sich das gleich was ändert, aber wenn sich entsprechende Beschwerden häufen, werden auch mal endlich die Herrschaften und Damen in Berlin hellhörig.

PS: In anderen Ländern ist es schon mittlerweile soweit, dass die Post wieder verstaatlicht wird.

Persönliche Meinung, keine Rechtsberatung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Was passiert denn nun wenn das Original zu spät vorlegt?


Hallo,

Das wissen wir nicht. Vielleicht nichts. Nicht jeder AG ist so krass drauf, dass er gleich einen Aufstand macht, weil die originale AU nicht sofort vorliegt. Kommt m.E. auch auf das Klima in der Firma an.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... es ist so, wie venotis es sagt. in einem vernünftigen klima werden auch chefs und personalverantwortliche akzeptieren, dass eine bescheinigung mal nicht zeitgerecht vorliegt.

wenn aber die beobachtung dahin deutet, dass ein AN sich wiederholt nicht an die bestimmungen hält, wäre die erste stufe die ermahnung und dann die abmahnung. verschärfung u.u. auch durch die auflage, die AU schon am 1. krankheitstag vorzulegen. - wie der AN das schafft, ist übrigens sein problem.

im wiederholungsfall reicht dann übrigens 1 abmahnung vor einer kündigung.

streit über solch ein thema deutet entweder auf ein generell mieses klima, oder auf eine störung tiefer liegender art, für die der betrieb dann 'nur' das ar-relevante mittel sucht. um

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Dann melde ich mich als Eröffnerin dieses Thema auch noch mal zu Wort.

In meinem Fall war es wirklich so, dass die Firma mich loswerden wollte.

Ich habe bei dem Arbeitsgericht auf jeder Linie gewonnen (Die sind ja auch nicht blöd)Bin mit einer, wenn auch geringen Abfindung rausgegngen und jetzt erst mal arbeitslos.

@blaubär, wie soll ein kranker AN es denn schaffen, die Krankmeldung am selben Tag abzugeben? Das wiederspricht sich doch.
Muss es nicht im Rahmen der Möglichkeiten liegen?

1x Hilfreiche Antwort

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