Krankschreibung vor Kurzarbeitbeginn

27. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
penny0717
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankschreibung vor Kurzarbeitbeginn

Hallo Zusammen, ich bin AN und seit gestern, 26.3. ,(unverschuldet) erkrankt und operiert und falle nun 4 Wochen aus.
Mein AG beantragt nun -nur für mich- Kurzarbeit aufgrund meiner Krankheit und des Arbeitsausfalls, beginnend zum 31.3.

Welche Höhe des reduzierten Nettolohns erhalte ich, wenn ich aufgrund der Krankheit ja zu 100% ausfalle? Bekommt man dann nur das KUG ohne reduziertem Nettolohnanteil vom AG?

Ich verdiene in dem Job eh nur den Mindestlohn, mit weiteren Kürzungen reicht mir das Geld für mein normales Leben nicht mehr.
Was für Hilfen kann man dann ggf. beantragen?

Danke für Eure Antworten!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17457 Beiträge, 6495x hilfreich)

Das halte ich dann doch für womöglich rechtsmissbräuchlich, wenn dein Arbeitgeber kurzarbeit für dich anmeldet, nur um bei der Entgeltfortzahlung zu sparen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von penny0717):
Was für Hilfen kann man dann ggf. beantragen?


Gegebenenfalls sollte geprüft werden, ob man Anspruch auf Wohngeld bzw. Lastenzuschuss oder ALG II hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
penny0717
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ob das Vorgehen rechtens ist, sei erstmal dahingestellt... ich bin völlig überfordert, da ich das Prinzip Kurzarbeit total verwirrend finde.

Ich frage mich primär, ob sich das AG Nettoentgelt dann (60%) auf den Betrag der letzten Monate bezieht, oder pauschal direkt bei 0% liegt und ich nur das KUG erhalte, ohne einem Betrag vom AG?

Aber Krankheit ist doch nichts, was man sich aussucht. Sicherlich steht meine Arbeitskraft jetzt nicht zur Verfügung, aber dafür bin ich doch auch "fest" angestellt , 100% Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, und werde nicht stundenweise bezahlt... ?


LG

-- Editiert von penny0717 am 27.03.2020 15:37

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32246 Beiträge, 5664x hilfreich)

Zitat (von penny0717):
ob sich das AG Nettoentgelt dann (60%) auf den Betrag der letzten Monate bezieht,
Ja, auf dein Einkommen der letzten Monate. Wer arbeitsunfähig ist, erhält-- vom AG für max. 6 Wochen LFZ.

Dein AG muss jetzt oder später der Agentur nachweisen, dass keiner der Kurzarbeiter gekündigt oder arbeitsunfähig ist.
Jetzt für den Monat März solltest du noch deinen Lohn/Gehalt wie bisher erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

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