Hallo Zusammen, ich bin AN und seit gestern, 26.3. ,(unverschuldet) erkrankt und operiert und falle nun 4 Wochen aus.
Mein AG beantragt nun -nur für mich- Kurzarbeit aufgrund meiner Krankheit
und des Arbeitsausfalls, beginnend zum 31.3.
Welche Höhe des reduzierten Nettolohns erhalte ich, wenn ich aufgrund der Krankheit ja zu 100% ausfalle? Bekommt man dann nur das KUG ohne reduziertem Nettolohnanteil vom AG?
Ich verdiene in dem Job eh nur den Mindestlohn, mit weiteren Kürzungen reicht mir das Geld für mein normales Leben nicht mehr.
Was für Hilfen kann man dann ggf. beantragen?
Danke für Eure Antworten!
Krankschreibung vor Kurzarbeitbeginn
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das halte ich dann doch für womöglich rechtsmissbräuchlich, wenn dein Arbeitgeber kurzarbeit für dich anmeldet, nur um bei der Entgeltfortzahlung zu sparen.
ZitatWas für Hilfen kann man dann ggf. beantragen? :
Gegebenenfalls sollte geprüft werden, ob man Anspruch auf Wohngeld bzw. Lastenzuschuss oder ALG II hat.
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Ob das Vorgehen rechtens ist, sei erstmal dahingestellt... ich bin völlig überfordert, da ich das Prinzip Kurzarbeit total verwirrend finde.
Ich frage mich primär, ob sich das AG Nettoentgelt dann (60%) auf den Betrag der letzten Monate bezieht, oder pauschal direkt bei 0% liegt und ich nur das KUG erhalte, ohne einem Betrag vom AG?
Aber Krankheit ist doch nichts, was man sich aussucht. Sicherlich steht meine Arbeitskraft jetzt nicht zur Verfügung, aber dafür bin ich doch auch "fest" angestellt , 100% Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, und werde nicht stundenweise bezahlt... ?
LG
-- Editiert von penny0717 am 27.03.2020 15:37
Ja, auf dein Einkommen der letzten Monate. Wer arbeitsunfähig ist, erhält-- vom AG für max. 6 Wochen LFZ.Zitatob sich das AG Nettoentgelt dann (60%) auf den Betrag der letzten Monate bezieht, :
Dein AG muss jetzt oder später der Agentur nachweisen, dass keiner der Kurzarbeiter gekündigt oder arbeitsunfähig ist.
Jetzt für den Monat März solltest du noch deinen Lohn/Gehalt wie bisher erhalten.
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