Krankschreibung wenn länger als 6 Wochen krank?

10. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Brummbaer1973@aol.com
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 48x hilfreich)
Krankschreibung wenn länger als 6 Wochen krank?

Hallo,

habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Wenn man jetzt von der Krankenkasse Krankengeld erhält, weil man länger als 6 Wochen krank ist und auch weiterhin Krank ist, was muss man den Arbeitgeber vorlegen ? Die Krankenkasse meinte , sie würden den Arbeitgeber Bescheid geben das man weiterhin Krank ist.
Ist das so Richtig ?
Über jede Hilfe wär ich Dankbar


Jörg

-- Editiert Brummbaer1973@aol.com am 10.09.2011 15:17

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


auch wenn der AG keine lohnfortzahlung mehr leisten muß,
bist du in der mitteilungs- und nachweispflicht, daß und wie lange du noch krankgeschrieben bist

also immer schön weiter persönlich pünktlich krank melden
dem einen AG reicht ein anruf,
der andere will eine bescheinigung
das kommt immer darauf an



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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#2
 Von 
Brummbaer1973@aol.com
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 48x hilfreich)

Ok.... Jetzt habe ich das Problem,das ich heute vom Anwalt meines Arbeitsgeber Post erhalten habe mit der Aufforderung, meinen AG bis Montag,18.00 Uhr, eine Ärztliche Bescheinigung vorzulegen das ich " weiter " Krank geschrieben bin. Wenn nicht, so müsse er mir Ordentlich Kündigen. Versteh die Welt nicht mehr, da ich ihn Telefonisch mitgeteilt hatte das ich weiter Krank bin und jetzt auch Krankengeld beziehe.
Wie soll ich mich jetzt weiter Verhalten ?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Fragen Sie Ihren Arzt nach einem Duplikat der Krankschreibung für den Arbeitgeber und geben Sie diese ab.
Es gibt keine einheitliche Rechtssprechung in der Frage,deshalb vermeiden Sie so weiteren Ärger. Es stimmt, die KK informiert den Arbeitgeber, deshalb wird eine Kündigung kaum mit diesem Grund möglich sein.

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#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Wie soll ich mich jetzt weiter Verhalten ?


Um möglicht Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, sollte der Arzt dann eben eine AU-Bescheinigung ausstellen. Oder spricht hier etwas dagegen?

Wieviel MA hat der Betrieb?


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 10.09.2011 19:30

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#5
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


das problem ist folgendes ; du musst nach wie vor, nachweisen, daß du krankgeschrieben bist

mein arzt füllt mir eine AU-bescheinigung aus, die schick ich dem AG, der durchschlag für die KK wird weggeworfen
aber zur not müsstest du selbst eine bescheinigung vom arzt austellen lassen, was dich natürlich etwas kostet

nachweispflicht heist, in geeigneter form nachzuweisen, daß man weiterhin arbeitsunfähig wäre,
wie du das machst, bleibt dir überlassen
du darfst dich aber nicht darauf verlassen, daß der AG durch andere Stellen erfahren würde, daß du und wielange weiterhin arbeitsunfähig wärst

übrigens: wenn schon jetzt ein anwalt involviert ist auf AG-seite, kannst du dich auf das volle programm einstellen




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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Brummbaer1973@aol.com
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 48x hilfreich)

Muss mir mein Hausarzt den weiterhin nen " Gelbenschein " für den Arbeitgeber ausstellen ob ich jetzt Krankengeld bekomme ?
Was meinst Du damit " jetzt kann ich mich auf das volle Programm einstellen ? "
ist ein mittlerer Betrieb mit ca 10 Angestellten.
Ich find das alles sehr Lustig , da bin ich nach 6,5 Jahren einmal länger als 1 Woche Krank und der Chef kommt mit Anwalt , obwohl ich Ihm gesagt habe das ich noch weiter Krank bin

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


na ja, das problem ist : ca, 10 angestellte

sind es weniger oder gleich 10 vollzeitarbeitnehner, kann dich dein chef jederzeit ohne angabe von gründen fristgerecht kündigen
sind es mehr als 10 vollzeitarbeitnehmer, greift das kündigungsschutzgesetz, wenn du länger als 6 mo beschäftigt bist,
d.h. kündigung nicht mehr so einfach möglich

wenn dein AG bei diesem Vorfall gleich einen Anwalt beauftragt, heißt das wohl, man will dich irgendwie entsorgen
warum sollte er sonst diesen Aufwand betreiben

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#8
 Von 
Brummbaer1973@aol.com
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 48x hilfreich)

Wie sollte ich mich den jetzt weiter Verhalten ?
Sollte ich mir evtl Rat von einen Anwalt holen ?

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Wie sollte ich mich den jetzt weiter Verhalten ?
Sollte ich mir evtl Rat von einen Anwalt holen ?


Warum nicht doch eine AU-Bescheinigung an den AG.

Und wichtig ist, festzustellen, ob nun mehr als 10 MA im Betrieb sind (Vollzeit, Teilzeit zählt anteilig). Wenn nicht mehr als 10 MA, kann man sich die Ausgabe für einen Anwalt auf jeden Fall sparen. Gegen Kdg. o.ä. kann man dann nichts ausrichten.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#10
 Von 
zeitarbeiter01
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich war im letzten Jahr selber gut 6 Monate krankgeschrieben. Der Arzt wird ab der siebten Woche keine AU (gelber Schein) mehr ausstellen. Doch Du bekommst ja von der KK ein Formular, das Dich während Deiner Krankheit begleitet, nämlich den Krankengeldzahlschein. Dort bescheinigt der Arzt jedes mal die erneute Verlängerung der AU gegenüber der KK. Auch die Diagnose wird dort eingetragen. Diesen Schein legst Du bei jeder Verlängerung Deiner AU der KK vor, sonst gibts schließlich kein Krankengeld. Ich habe den Schein kopiert, die Diagnose geschwärzt und das dann zum AG geschickt. Parallel dazu hat die KK ebenfalls bei jeder Verlängerung eine kurze Mitteilung an den AG gemacht.

Das sollte dann ausreichen.



Gruß, zeitarbeiter01

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