Krankschreibung/feiern

7. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
1985
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankschreibung/feiern

Ich habe eine frage mein Arbeitsvertrag läuft am 31.10.2010 aus! Nach dem der Betrieb Kurzarbeit bis zum 04.10.2010 gemeldet hat! bekamm ich den schreiben das ich mich beim AA melden muss da mein Vertrag aus Läuft und auch nicht verlängert wird! soweit so gut.
Ich habe mich jetzt bis zum 17.10.2010 Krankschreiben lassen bzw Arbeitsunfähig! ich möchte mich auch gerne weiter krankschreiben lassen bis zum 31.10. Weil ich dort nicht mehr hin will (100km Fahrt, sehr schmutzig u.s.w.) meine Frage ist kann bzw darf ich morgen abend auf ein Musik Event im nachtbar dorf (der Arzt hat mich wegen überarbeitungs Sinthome Krankgeschrieben) kann der Betrieb mehr als mich Kündigen (was schon sehr blöd wäre da mein Vertrag ausläuft) was könnte alles auf mich zu kommen!!

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2540x hilfreich)

Du feierst also krank und möchtest es auch abends ordentlich krachen lassen. Das ist doch mal ne klare Ansage.
Ich hoffe 1985 ist NICHT dein Geburtsjahr, denn dann solltest du die Antwort auf deine Frage eigentlich selber beantworten können.

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#2
 Von 
1985
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

*gg* keine sorge 1985 ist nicht mein geburtsjahr! Ich glaube auch das mann meine frage nicht verstanden hat ich möchte nur wissen was auf mich zu kommen könnte

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2015x hilfreich)

was auf die zukommen kann, wenn du erwischt wirst?
- abmahnung
- überprüfung der au durch den md
- verdacht auf unerlaubtes fernbleiben von der arbeit.
- verweigerung der entgeltfortzahlung

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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